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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF 106 fentlich feyerlich erscheinen, macht er den Empfang Sr Majestät, begleitet zu dem bestimmten Platze und begiebt sich auf den für ihn bereiteten Beth- schämmel. Nach geendigter Ceremonie macht er die gleichförmige Zurückbegleitung. 4. Zur Frohnleichnams Prozession macht er die Begleitung wie bey Dankfes- ten, und in dem feyerlichen Zuge begleitet er wie in Kirchengängen. 5. Dem Aniversario militari wohnt er nicht bey. 6. Bey Taufhandlungen macht er die Begleitung wie in Kirchengängen. 7. Bey Vermählungen benimmt er sich gleichmäßig wie in Kirchengängen; wenn die allerhöchste Braut empfangen wird, macht er den Empfang mit dem übrigen Hofstaate. Während des Renuntiationsaktes nimmt er den für ihn bereiteten Platz. 8. Zur Vorsegnung begleitet er Se Majestät in das Appartement Ir Majestät der Kaiserinn, von wo er die gleichförmige Begleitung wie bey Kirchengän- gen macht. 9. Zu dem Versehen des Regenten macht er unter den Geheimräthen oder Kämmerern die Begleitung, und wenn Se Majestät bey dem Versehen eines Individuums der allerhöchsten Familie beywohnen, macht er die gewöhnli- che Begleitung. [396] 10. Die Leichen Ceremonien rufen ihn nur dann zur Dienstleistung, wenn der Regent bestattet wird. In diesem Falle erscheint er am Tage des Leichenzuges bey Hofe, ist bey der Einsegnung in der Hofburgkirche zugegen, macht die Begleitung zum Trau- erwagen und fährt mit den übrigen Gardekapitains im Leichenzuge nach den Kammerfouriren, wartet sodann in der betreffenden Kirche nach der Einsegnung die Beysetzung ab. 11. Zur Neujahrsfeyer hält er, wenn die Garde vollzählig ist, an der Spitze des Gardekorps einen feyerlichen Einzug nach Hof, begiebt sich nach den militärischen Salutirungen in die geheime Rathstube, erwartet die Ver- sammlung des gesammten Hofstaates und tritt mit den übrigen Gardekapi- tains – nach den Feldmarschällen – bey I.I. M.M. zur Abstattung des Glücks- wunsches ein. Wenn das Gardekorps nicht vollzählig ist, fährt er für sich nach Hofe und benimmt sich wie oben. 12. Zur Fußwaschung macht er die gewöhnliche Begleitung Sr Majestät. 13. Bey Entbindungen, 14. Etablierungen und 15. Brautwerbungen hat er keinen besondern Dienst. 16. Zur österreichischen Huldigung erscheint er bey Hofe, macht die Beglei- tung Sr Majestät zu dem Leibwagen und geht zur linken Seite desselben. Open Access © 2019 by BÖHLAU VERLAG GMBH & CO.KG, WIEN
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Titel
Norm und Zeremoniell
Untertitel
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Herausgeber
Karin Schneider
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
202
Kategorie
Kunst und Kultur

Inhaltsverzeichnis

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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