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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF 108 b. Am Krönungstage begleitet er wie bey Kirchengängen in die Kirche, zum Hochaltar, Inthronisationsthrone und zurück. Am Throne ist sein Platz links unter der Estrade, so auch am Inthronisationsthrone. Zu den verschiedenen feyerlichen Akten bey der Krönung der Königinn macht er die jedesmahlige Begleitung Sr Majestät. Im Kirchenzuge aber geht er vorwärts ausser dem Himmel. 21. Bey Belehnungen, welche Se Majestät auf dem Throne vornehmen, macht er die Begleitung Sr Majestät zum Thron, wo er sich links unter der Estrade an die Wand stellt. 22. Den Rang hat er als Geheimrath oder Kämmerer, unter den Garde Capi- tains aber hat er den 2ten Rang. 23. In der Cortege, d. i. bey Begleitung Sr Majestät, hat er – wenn keine Or- densritter [397’] erscheinen – den Platz zur linken Seite Sr Majestät, etwas rückwärts. 24. Den Eid legt er in die Hände Sr Majestät ab, er selbst aber ist bey allen Eidesablegungen zugegen, welche von den Gardeoffiziren in die Hände des Ersten Obersthofmeisters geleistet werden. 25. Vorgestellt wird er dem untergebenen Gardekorps durch den Ersten Obersthofmeister, dessen Vorstellung er beywohnt. 26. Bey Ankunft hoher Herschaften und 27. bey Galla und außerordentlicher Galla hat er keine besondern Verrich- tungen. 28. Zu allen öffentlichen Tafeln macht er die Begleitung Sr Majestät und stellt sich auf die breite Bühne links rückwärts Sr Majestät. 29. Bey Ordens Ceremonien macht er nur die Begleitung, wenn Se Majestät einen neuen Orden installiren; beym Ritterschlag und Kapitel stehet er links am Throne auf der breiten Bühne. 30. Zu jedem Cercle und 31. Appartement (Hofversammlung) macht er die gewöhnliche Begleitung Sr Majestät. 32. Bey Hof- und Kammerbällen hat er keinen speziellen Dienst. 33. Bey Todtenfällen benimmt er sich nach den allgemeinen militärischen Trauervorschriften. Übrigens hat er keine besondern Ceremonielsverrichtungen. 11. Der trabantengarde-caPitain ist der Chef der k.k. Trabantengarde und Hofburgwache, welche beyde Korps von ihm rücksichtlich der Hofdienste, Disciplin, Subordination, Harmonie, Mannszucht, Einigkeit, endlich im Oe- konomie- und Sanitätswesen entweder unmittelbar oder nach [398] den Wei- sungen des Ersten Obersthofmeisters geleitet werden. Open Access © 2019 by BÖHLAU VERLAG GMBH & CO.KG, WIEN
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Title
Norm und Zeremoniell
Subtitle
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Editor
Karin Schneider
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
202
Category
Kunst und Kultur

Table of contents

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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