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ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF
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b. Am Krönungstage begleitet er wie bey Kirchengängen in die Kirche, zum
Hochaltar, Inthronisationsthrone und zurück. Am Throne ist sein Platz links
unter der Estrade, so auch am Inthronisationsthrone.
Zu den verschiedenen feyerlichen Akten bey der Krönung der Königinn
macht er die jedesmahlige Begleitung Sr Majestät.
Im Kirchenzuge aber geht er vorwärts ausser dem Himmel.
21. Bey Belehnungen, welche Se Majestät auf dem Throne vornehmen, macht
er die Begleitung Sr Majestät zum Thron, wo er sich links unter der Estrade
an die Wand stellt.
22. Den Rang hat er als Geheimrath oder Kämmerer, unter den Garde Capi-
tains aber hat er den 2ten Rang.
23. In der Cortege, d. i. bey Begleitung Sr Majestät, hat er – wenn keine Or-
densritter [397’] erscheinen – den Platz zur linken Seite Sr Majestät, etwas
rückwärts.
24. Den Eid legt er in die Hände Sr Majestät ab, er selbst aber ist bey allen
Eidesablegungen zugegen, welche von den Gardeoffiziren in die Hände des
Ersten Obersthofmeisters geleistet werden.
25. Vorgestellt wird er dem untergebenen Gardekorps durch den Ersten
Obersthofmeister, dessen Vorstellung er beywohnt.
26. Bey Ankunft hoher Herschaften und
27. bey Galla und außerordentlicher Galla hat er keine besondern Verrich-
tungen.
28. Zu allen öffentlichen Tafeln macht er die Begleitung Sr Majestät und
stellt sich auf die breite Bühne links rückwärts Sr Majestät.
29. Bey Ordens Ceremonien macht er nur die Begleitung, wenn Se Majestät
einen neuen Orden installiren; beym Ritterschlag und Kapitel stehet er links
am Throne auf der breiten Bühne.
30. Zu jedem Cercle und
31. Appartement (Hofversammlung) macht er die gewöhnliche Begleitung Sr
Majestät.
32. Bey Hof- und Kammerbällen hat er keinen speziellen Dienst.
33. Bey Todtenfällen benimmt er sich nach den allgemeinen militärischen
Trauervorschriften.
Übrigens hat er keine besondern Ceremonielsverrichtungen.
11. Der trabantengarde-caPitain ist der Chef der k.k. Trabantengarde und
Hofburgwache, welche beyde Korps von ihm rücksichtlich der Hofdienste,
Disciplin, Subordination, Harmonie, Mannszucht, Einigkeit, endlich im Oe-
konomie- und Sanitätswesen entweder unmittelbar oder nach [398] den Wei-
sungen des Ersten Obersthofmeisters geleitet werden.
Open Access © 2019 by BÖHLAU VERLAG GMBH & CO.KG, WIEN
Norm und Zeremoniell
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Titel
- Norm und Zeremoniell
- Untertitel
- Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Herausgeber
- Karin Schneider
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20903-4
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 202
- Kategorie
- Kunst und Kultur
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung 8
- 2. Editionsrichtlinien 25
- 3. Edition 27
- Anmerkungen 169
- 4. Glossar 171
- 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
- 6. Abkürzungsverzeichnis 182
- 7. Bibliographie 184
- 7.1 Ungedruckte Quellen 184
- 7.2 Gedruckte Quellen 184
- 7.3 Nachschlagewerke 185
- 7.4 Literatur 186
- 8. Personenregister 194