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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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III. HAUPTSTÜCK 113 Allerhöchstdieselbe in der Kirche erscheinen, auf dem zubereiteten Beth- schämmel den Platz. 2. Zu dem feyerlichen Gottesdienste am Gründonnerstage macht er die Be- gleitung wie bey Kirchengängen und empfängt das heilige Abendmahl unter den Geheimräthen. 3. Zu den Dankfesten, welche in auswärtigen Kirchen abgehalten werden und wozu Ie Majestät im feyerlichen Staateak erscheinet, reitet er rückwärts des allerhöchsten Leibwagens; wenn aber Allerhöchstdieselbe à la campagne oder in incognito dort erscheinen, fährt er Ir Majestät nach; er leistet beym Aussteigen die gehörige Unterstützung und macht die Begleitung zu dem Oratorio oder zu jenem Platze, welchen Ie Majestät in der Kirche einnimmt; hierauf begiebt er sich in den für ihn bereiteten Bethschämmel und macht nach geendigter Feyerlichkeit die Zurückbegleitung. 4. Zur Frohnleichnamsprozession macht er, wenn Ie Majestät im öffentlichen Staate fahren, die Begleitung rückwärts des Leibwagens zu Pferde; wenn Allerhöchstdieselbe à la campagne in die betreffende Kirche fahren, fährt er hinter Ir Majestät. Bey der Ankunft an der Kirche macht er die Begleitung bis zum Oratorio oder zu jenem Platze, wohin Ie Majestät sich begiebt. [401’] In dem feyerlichen Einzuge geht er zur Linken, rückwärts Ir Majestät; gleichförmig macht er die Zurückbegleitung. 5. Dem Aniversario militari wohnt er nur bey im Falle Ie Majestät dazu er- scheinen, wozu er sodann die gewöhnliche Begleitung wie in Kirchengängen macht. 6. Bey einer Taufe hat er keinen speziellen Ceremonielsdienst. 7. Bey Vermählungen macht er die gewöhnliche Begleitung wie in Kirchen- gängen. 8. Zur Vorsegnung macht er die Begleitung Ir Majestät zur linken Seite des Tragsessels, leistet beym Aussteigen die erforderliche Unterstützung, beglei- tet Allerhöchstsie zur Einsegnung, wo er rückwärts bleibt, und sodann zum Altar; hier erwartet er die Verrichtung des Gebeths Ir Majestät und begiebt sich an den für ihn bereiteten Platz, wo er das Te Deum anhöret und endlich die gleichförmige Zurückbegleitung macht. 9. Bey dem Versehen macht er die Begleitung Ir Majestät. 10. Bey Leichen Ceremonien fungirt er folgendermassen: a. Bey dem Todfalle Sr Majestät des Kaisers macht er – wenn Ie Majestät erscheinen – die gewöhnliche Begleitung. b. Bey dem Todfalle Ir Majestät der Kaiserinn macht er erstlich die Beglei- tung zur feyerlichen Exposition und folgt unmittelbar nach der allerhöchs- ten Leiche.
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Title
Norm und Zeremoniell
Subtitle
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Editor
Karin Schneider
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
202
Category
Kunst und Kultur

Table of contents

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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