Seite - 113 - in Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Bild der Seite - 113 -
Text der Seite - 113 -
III. HAUPTSTÜCK 113
Allerhöchstdieselbe in der Kirche erscheinen, auf dem zubereiteten Beth-
schämmel den Platz.
2. Zu dem feyerlichen Gottesdienste am Gründonnerstage macht er die Be-
gleitung wie bey Kirchengängen und empfängt das heilige Abendmahl unter
den Geheimräthen.
3. Zu den Dankfesten, welche in auswärtigen Kirchen abgehalten werden
und wozu Ie Majestät im feyerlichen Staateak erscheinet, reitet er rückwärts
des allerhöchsten Leibwagens; wenn aber Allerhöchstdieselbe à la campagne
oder in incognito dort erscheinen, fährt er Ir Majestät nach; er leistet beym
Aussteigen die gehörige Unterstützung und macht die Begleitung zu dem
Oratorio oder zu jenem Platze, welchen Ie Majestät in der Kirche einnimmt;
hierauf begiebt er sich in den für ihn bereiteten Bethschämmel und macht
nach geendigter Feyerlichkeit die Zurückbegleitung.
4. Zur Frohnleichnamsprozession macht er, wenn Ie Majestät im öffentlichen
Staate fahren, die Begleitung rückwärts des Leibwagens zu Pferde; wenn
Allerhöchstdieselbe à la campagne in die betreffende Kirche fahren, fährt er
hinter Ir Majestät.
Bey der Ankunft an der Kirche macht er die Begleitung bis zum Oratorio
oder zu jenem Platze, wohin Ie Majestät sich begiebt. [401’]
In dem feyerlichen Einzuge geht er zur Linken, rückwärts Ir Majestät;
gleichförmig macht er die Zurückbegleitung.
5. Dem Aniversario militari wohnt er nur bey im Falle Ie Majestät dazu er-
scheinen, wozu er sodann die gewöhnliche Begleitung wie in Kirchengängen
macht.
6. Bey einer Taufe hat er keinen speziellen Ceremonielsdienst.
7. Bey Vermählungen macht er die gewöhnliche Begleitung wie in Kirchen-
gängen.
8. Zur Vorsegnung macht er die Begleitung Ir Majestät zur linken Seite des
Tragsessels, leistet beym Aussteigen die erforderliche Unterstützung, beglei-
tet Allerhöchstsie zur Einsegnung, wo er rückwärts bleibt, und sodann zum
Altar; hier erwartet er die Verrichtung des Gebeths Ir Majestät und begiebt
sich an den für ihn bereiteten Platz, wo er das Te Deum anhöret und endlich
die gleichförmige Zurückbegleitung macht.
9. Bey dem Versehen macht er die Begleitung Ir Majestät.
10. Bey Leichen Ceremonien fungirt er folgendermassen:
a. Bey dem Todfalle Sr Majestät des Kaisers macht er – wenn Ie Majestät
erscheinen – die gewöhnliche Begleitung.
b. Bey dem Todfalle Ir Majestät der Kaiserinn macht er erstlich die Beglei-
tung zur feyerlichen Exposition und folgt unmittelbar nach der allerhöchs-
ten Leiche.
Norm und Zeremoniell
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Titel
- Norm und Zeremoniell
- Untertitel
- Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Herausgeber
- Karin Schneider
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20903-4
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 202
- Kategorie
- Kunst und Kultur
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung 8
- 2. Editionsrichtlinien 25
- 3. Edition 27
- Anmerkungen 169
- 4. Glossar 171
- 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
- 6. Abkürzungsverzeichnis 182
- 7. Bibliographie 184
- 7.1 Ungedruckte Quellen 184
- 7.2 Gedruckte Quellen 184
- 7.3 Nachschlagewerke 185
- 7.4 Literatur 186
- 8. Personenregister 194