Page - 119 - in Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Image of the Page - 119 -
Text of the Page - 119 -
III. HAUPTSTÜCK 119
32. Von Todfällen ihrer Herrn machen sie die gehörige Anzeige dem Ersten
Obersthofmeister.
33. Rücksichtlich der Hoftrauer folgen sie für ihre Person den allgemeinen
Trauervorschriften, und für ihre Herrn geben sie in der 1t Abtheilung der
Trauerklasse schwarze Livree.89
34. Bey Speeranlegung im Appartement ihrer Herrn sind sie zugegen.
35. Die Audienzen, welche ihre höchsten Herschaften ertheilen, werden
durch die Obersthofmeisters angesucht und von ihnen die Stunde bekannt
gegeben.
a. Bey solemnen Audienzen machen sie im Vorgemache den Empfang des
Audienznehmers, führen ihn ein, machen die Aufwartung bey der Audienz
und begleiten ihn zurück.
b. Bey gewöhnlichen Audienzen melden sie den Audienznehmer bey ihrem
Herrn an, sind aber bey der Audienz nicht gegenwärtig.
c. Wenn mehrere k. Prinzen zugleich Audienz ertheilen, macht der Oberst-
hofmeister des im Range 1ten Erzherzogs die Funktion.
36. Auf Hofreisen und Land Sejours sind sie die Leiter der Ökonomie, wel-
ches auch auf Land Sejours der Fall ist.
Übrigens haben sie im Hofceremoniel keine speciellen Verrichtungen.
B. Die Obersthofmeisters der kaiserlichen Prinzessinnen sind ihrer höchsten
Herschaft beygegeben, um die dort vorfallenden Angelegenheiten nach den
Befehlen ihrer Herschaften zu leiten.
Ihr allgemeiner Ceremonielsdienst rücksichtlich der am Hoflager Sr Majestät
vorfallenden Feyerlichkeiten bestehet in der Benachrichtigung ihrer höchs-
ten Frauen von allen dort Statt habenden feyerlichen [406’] Ereignißen, wor-
über sie von dem Oberhofceremonienmeister durch Ansage in die Kenntniß
gesetzt werden und von demselben auch im erforderlichen Falle das Beneh-
men einhohlen.
„Sie erscheinen nur dann zur Dienstleistung, wenn ihre höchsten Frauen zu-
gegen sind.“
1. Bey allen Kirchengängen machen sie die Begleitung.
2. Zu dem Gottesdienste am Gründonnerstage machen sie die Begleitung und
nehmen das heilige Abendmahl unter den Obersthofmeistern nach dem Ge-
heimrathsrange.
3. Zu Dankfesten, welchen im öffentlichen Staate beygewohnt wird, reiten
die Obersthofmeisters hinter den Wägen ihrer höchsten Frauen, wenn selbe
aber nicht im öffentlichen Staate erscheinen, fahren die Obersthofmeisters
89 Vgl. § 9, 2, 24.
Norm und Zeremoniell
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Title
- Norm und Zeremoniell
- Subtitle
- Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Editor
- Karin Schneider
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2019
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20903-4
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 202
- Category
- Kunst und Kultur
Table of contents
- 1. Einleitung 8
- 2. Editionsrichtlinien 25
- 3. Edition 27
- Anmerkungen 169
- 4. Glossar 171
- 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
- 6. Abkürzungsverzeichnis 182
- 7. Bibliographie 184
- 7.1 Ungedruckte Quellen 184
- 7.2 Gedruckte Quellen 184
- 7.3 Nachschlagewerke 185
- 7.4 Literatur 186
- 8. Personenregister 194