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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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III. HAUPTSTÜCK 135 des Ersten Obersthofmeisters vorkommenden Gegenstände besteht, tritt im Hofceremoniel nur in folgenden Fällen zur besondern Dienstleistung ein: 1. Bey allen Vorstellungen, welche der Erste Obersthofmeister in seinem Hause vornimmt, erscheint der Kanzley Director und stehet zur rechten Seite des Ersten Obersthofmeisters etwas rückwärts. Bey Installirung einer Hofstelle aber fährt er im feyerlichen Aufzuge dem Ersten Obersthofmeister mit dem Zeremoniengehülfen vor und hat dort den gleichen Platz wie bey Vorstellungen. Wenn der Erste Obersthofmeister bey Hofe vorgestellt wird, erscheint er mit dem Amtspersonal zu diesem Akte. Er installirt den Hof- und Burgpfarrer und macht zu diesem Ende die Ein- ladung des Diözesanen, wobey er den Tag und die Stunde zu diesem Akte bestimmt; der Installator wird an dem bestimmten Tage von ihm in der Hof- burgkirche empfangen, und er wohnt diesem Akte so wie dem darauffolgen- den Te Deum als Bevollmächtigter auf dem für ihn bereiteten Bethschäm- mel bey. 2. Zu Speeranlegungen begleitet er den Ersten Obersthofmeister. 3. Bey allen Eidesablegungen, welche dem Ersten Obersthofmeister geleistet werden, liest er die Eidesformel vor. Bey den Eiden, welche der Oberststallmeister abnimmt, liest er ebenfalls die Eidesformel ab. Er legt den Eid in die Hände des Ersten Obersthofmeisters [417’] und vertritt, wenn derselbe verhindert ist, bey Eidesablegungen des mindern Hofperso- nals dessen Stelle. 4. Den Zutritt hat er nach der aufgeführten Zutrittsordnung. Übrigens rangirt er sich mit den Staatsbeamten. II. Der Kanzley Director des Oberstkämmereramtes besorgt die Ausarbeitung der bey dem Bureau des Oberstkämmerers vorkommenden Gegenstände. Sein Ceremonielswirkungskreis besteht einzig in der Funktion bey Eidesab- legungen, und zwar liest er allen Personen, welche den Eid in die Hände des Oberstkämmerers ablegen, die Eidesformel vor. Er rangirt sich mit den Staatsbeamten. III. Der Kanzley Director des Hofmarschallamtes besorgt bey dem Bureau des Obersthofmarschallen die vorfallenden Amtsgeschäfte und erscheinet im Hofceremoniel nur 1. bey den Todfällen höchster Herschaften, wo er den Obersthofmarschall zur Speeranlegung begleitet. Übrigens rangirt er sich mit den Staatsbeamten.
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Title
Norm und Zeremoniell
Subtitle
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Editor
Karin Schneider
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
202
Category
Kunst und Kultur

Table of contents

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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