Seite - 135 - in Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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III. HAUPTSTÜCK 135
des Ersten Obersthofmeisters vorkommenden Gegenstände besteht, tritt im
Hofceremoniel nur in folgenden Fällen zur besondern Dienstleistung ein:
1. Bey allen Vorstellungen, welche der Erste Obersthofmeister in seinem
Hause vornimmt, erscheint der Kanzley Director und stehet zur rechten
Seite des Ersten Obersthofmeisters etwas rückwärts.
Bey Installirung einer Hofstelle aber fährt er im feyerlichen Aufzuge dem
Ersten Obersthofmeister mit dem Zeremoniengehülfen vor und hat dort den
gleichen Platz wie bey Vorstellungen.
Wenn der Erste Obersthofmeister bey Hofe vorgestellt wird, erscheint er mit
dem Amtspersonal zu diesem Akte.
Er installirt den Hof- und Burgpfarrer und macht zu diesem Ende die Ein-
ladung des Diözesanen, wobey er den Tag und die Stunde zu diesem Akte
bestimmt; der Installator wird an dem bestimmten Tage von ihm in der Hof-
burgkirche empfangen, und er wohnt diesem Akte so wie dem darauffolgen-
den Te Deum als Bevollmächtigter auf dem für ihn bereiteten Bethschäm-
mel bey.
2. Zu Speeranlegungen begleitet er den Ersten Obersthofmeister.
3. Bey allen Eidesablegungen, welche dem Ersten Obersthofmeister geleistet
werden, liest er die Eidesformel vor.
Bey den Eiden, welche der Oberststallmeister abnimmt, liest er ebenfalls die
Eidesformel ab.
Er legt den Eid in die Hände des Ersten Obersthofmeisters [417’] und vertritt,
wenn derselbe verhindert ist, bey Eidesablegungen des mindern Hofperso-
nals dessen Stelle.
4. Den Zutritt hat er nach der aufgeführten Zutrittsordnung.
Übrigens rangirt er sich mit den Staatsbeamten.
II. Der Kanzley Director des Oberstkämmereramtes besorgt die Ausarbeitung
der bey dem Bureau des Oberstkämmerers vorkommenden Gegenstände.
Sein Ceremonielswirkungskreis besteht einzig in der Funktion bey Eidesab-
legungen, und zwar liest er allen Personen, welche den Eid in die Hände des
Oberstkämmerers ablegen, die Eidesformel vor.
Er rangirt sich mit den Staatsbeamten.
III. Der Kanzley Director des Hofmarschallamtes besorgt bey dem Bureau
des Obersthofmarschallen die vorfallenden Amtsgeschäfte und erscheinet im
Hofceremoniel nur
1. bey den Todfällen höchster Herschaften, wo er den Obersthofmarschall
zur Speeranlegung begleitet.
Übrigens rangirt er sich mit den Staatsbeamten.
Norm und Zeremoniell
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Titel
- Norm und Zeremoniell
- Untertitel
- Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Herausgeber
- Karin Schneider
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20903-4
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 202
- Kategorie
- Kunst und Kultur
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung 8
- 2. Editionsrichtlinien 25
- 3. Edition 27
- Anmerkungen 169
- 4. Glossar 171
- 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
- 6. Abkürzungsverzeichnis 182
- 7. Bibliographie 184
- 7.1 Ungedruckte Quellen 184
- 7.2 Gedruckte Quellen 184
- 7.3 Nachschlagewerke 185
- 7.4 Literatur 186
- 8. Personenregister 194