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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF 136 IV. Der Kanzley Director des Oberststallmeisteramtes leitet die Geschäfte dieses Amtes. Im Hofceremoniel dienet er nur bey öffentlichen Einzügen, wo er entweder selbst oder durch ein substituirtes Individuum für die Ordnung des Zuges sorget. Übrigens rangirt er sich mit den Staatsbeamten. V. Der Registrator des Obersthofmeisteramtes dienet im Hofceremoniel nur bey Speeranlegungen, wozu er den Obersthofmeister begleitet und das Amts-Sigill aufdrükt, welches auch der Fall VI. mit dem Registrator des Hofmarschallamtes ist, indem selber das Sigill des Hofmarschallamtes aufdrükt. VII. Der geheime Kammerzahlmeister, in dessen [418] Verwahrung die aller- höchste Privatkassa ist und welcher die Geschenke unter sich hat, die Se Majestät sowohl in Staatsrücksichten als privatim verleihen, tritt nur bey folgenden Feyerlichkeiten zu Dienstverrichtungen ein: 1. Bey allen öffentlichen Staatsakten, nahmentlich bey Huldigungen, Ver- mählungen, Krönungen etc., wobey Se Majestät Münzen unter das Volk aus- werfen lassen, macht der Kammerzahlmeister die Begleitung im feyerlichen Zuge nach dem allerhöchsten Hofe, um diesen Dienst zu verrichten. 2. Zur Fußwaschung nimmt er die armen Leute auf, versieht sie mit der Kleidung, besorgt ihr Erscheinen und ihre Rückkehr zu und von dieser Feyerlichkeit. Zur Austheilung der Geschenke an die Armen überreicht er dem Ersten Obersthofmeister die festgesetzten Geldbeträge. 3. Bey Belehnungen, welche am allerhöchsten Throne Statt haben, steht er zur rechten Seite desselben unter der Estrade, hält das Evangelium und überreicht selbes dem fungirenden Kanzler. 4. Den Eid legt er in die Hände des Oberstkämmerers ab. VIII. Der kaiserliche Schatzmeister, unter dessen Aufsicht der öffentliche Staatsschatz ist, dient im Hofceremoniel in folgenden Fällen: 1. Bey dem Todfalle des Regenten und dessen Gemahlinn erscheint er zum Leichenbegängniße in der betreffenden Kirche und tritt nach dem Oberhof- ceremonienmeister zur Bestattung der Leiche in die Hofgruft, wo er den Schlüßel zum Sarge empfängt. Bey den Todfällen der übrigen Familienglieder erscheint er nicht, sondern empfängt nach der Leichen Ceremonie den Schlüßl zum Sarge gegen Emp- fangsbestättigung von dem Funganten. Open Access © 2019 by BÖHLAU VERLAG GMBH & CO.KG, WIEN
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Title
Norm und Zeremoniell
Subtitle
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Editor
Karin Schneider
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
202
Category
Kunst und Kultur

Table of contents

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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