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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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III. HAUPTSTÜCK 137 2. Zur Fußwaschung, welche Ie Majestät die Kaiserinn vornimmt, [418’] prä- sentirt er derer Obersthofmeister die Geschenke, welche Ie Majestät den Ar- men verleihen. IX. Der Ceremoniengehülfe sorget unter der Leitung des Oberhof Ceremoni- enmeisters für die pünktliche Ausführung des Ceremoniels. Er entwirft zu jeder Feyerlichkeit nach den Weisungen des Oberhof Ceremo- nienmeisters das Verhalten und führet das Ceremoniels Journal. Über geschehende Anfragen ertheilet er entweder mündliche Auskunft oder erstattet für den Oberhofceremonienmeister schriftliche Erläuterungen. Zu jeder Feyerlichkeit entwirft er die Ansagen und sorgt für deren richtige Zu- stellung. Nöthigenfalls belehret er auch die im Hofceremoniel mitwirkenden Personen rücksichtlich ihres Verhaltens. Sein executiver Dienst besteht darin, daß er bey jeder Feyerlichkeit er- scheine, sich von der pünktlichen Ausführung aller Anordnungen überzeuge, jede Unordnung nach der vorläufig einzuhohlenden Weisung des k.k. Ober- hofceremonienmeisters augenblicklich hebe und den einwirkenden Personen das allfällige Abweichen von ihrem Verhalten anständig erinnere. Den Eid legt er dem Ersten Obersthofmeister in Gegenwart des Oberhofce- remonienmeisters ab. X. Die Herolde tragen bey öffentlichen Staats- und Provinzial-Staatsfeyer- lichkeiten, nahmentlich Huldigungen und Krönungen, das Landespanier vor. Ihr Dienst bey dieser Gelegenheit beschränkt sich nur auf die Begleitung, und zwar: a. bey Huldigungen vor dem Landeshofmeister und b. bey Krönungen nach den Ordensrittern. Übrigens machen sie mit dem Reichspanier die Aufwartung neben dem Er- blandmarschall zur linken [419] Seite des Thrones. Bey dem Schwure so wie bey Segensertheilungen neigen sie das Panier; stäts aber bleiben sie auf dem Haupte bedekt. Den Eid legen sie dem Ersten Obersthofmeister ab. Den Rang unter sich haben sie bey feyerlichen Gelegenheiten nach der Pro- vinz, von welcher sie die Heroldsstelle besitzen, und nach der Provinz, wo die Ceremonie gefeiert wird. XI. Der Unterstablmeister oder Truchseß-Huissier fungirt nur bey öffentli- chen Tafeln, wo die Truchseße bedienen.
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Title
Norm und Zeremoniell
Subtitle
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Editor
Karin Schneider
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
202
Category
Kunst und Kultur

Table of contents

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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