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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF 140 Während Se Majestät an der Krönungstafel sitzen, hilft der Kammerdiener die im Tafelzimmer vorhandenen Reichsinsignien in die kaiserlichen Zim- mer überbringen. 4. Bey allen öffentlichen Tafeln ist ein Kammerdiener zugegen, welcher den Hut Sr Majestät hält und die allenfalls nöthige Bedienung leistet. 5. Bey Ordensverleihungen ist ein Kammerdiener zugegen, um die allfäl- lige Bedienung zu verrichten; doch tritt derselbe ab, sobald Se Majestät am Throne sich befinden. Bey dem Sternkreutzordensfeste gehen die bey Ir Majestät und den kaiserli- chen Prinzessinnen dienenden Kammerdiener zur linken Seite der betreffen- den Obersthofmeisterinn. 6. Bey solemnen Audienzen öffnet und schließt er die Thürflügel des Audi- enzsaales. Bey gewöhnlichen Audienzen übergiebt der Dienstkammerdiener dem Dienstkämmerer die Audienzliste. 7. Den Eid legen sie dem Oberstkämmerer ab. 8. Den Rang haben sie im allgemeinen nach dem Senio; bey Feyerlichkeiten aber rangiren sie sich nach dem Vorzuge ihrer Herschaft. II. Die Kammer-Fouriers sind jene Hofceremoniels Individuen, welche dem Oberstkämmerer unmittelbar untergeordnet, aber unter der Leitung des Oberhofceremonienmeisters zur Ausführung der Hoffeyerlichkeiten be- stimmt sind und nebst der allgemeinen Aufsicht über die sämmtlich mit- wirkenden minderen Individuen vorzüglich [421] für die Ordnung im Innern Sorge tragen. In dieser Voraussetzung haben sie in allen feyerlichen Gelegenheiten, wo Jemand von der allerhöchsten Familie erscheinet, zugegen zu seyn, sich ge- nau von dem Wesen des Statt habenden Ceremoniels zu unterrichten und sich mit dem Dienstkreise und dem Verhalten jeder eintrettenden Person vollständig bekannt zu machen, um jeder Irrung oder zufälligen Abweichung nach der vorläufig von dem Oberhofceremonienmeister einzuhohlenden Wei- sung zu begegnen. Wenn Feyerlichkeiten Statt haben, denen bauliche und Mobiliarvorrichtun- gen vorgehen, wie auch, wenn für eintrettende Personen bestimmte Plätze angegeben werden, haben die Kammer-Fourier die Dislocation in Augen- schein zu nehmen und die Platzvertheilung sich zu merken, damit sie den zu der Ceremonie berufenen Personen entweder selbst oder durch die mindern zur Ausführung mitwirkenden Individuen den festgesetzten Platz sogleich anweisen und sich überzeugen können, ob jede Person den ihr zukommen- den Platz einnehme, wo sie sodann im Nichtfalle die gehörige Ordnung zu veranlassen verpflichtet sind. Open Access © 2019 by BÖHLAU VERLAG GMBH & CO.KG, WIEN
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Title
Norm und Zeremoniell
Subtitle
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Editor
Karin Schneider
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
202
Category
Kunst und Kultur

Table of contents

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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