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ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF
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Während Se Majestät an der Krönungstafel sitzen, hilft der Kammerdiener
die im Tafelzimmer vorhandenen Reichsinsignien in die kaiserlichen Zim-
mer überbringen.
4. Bey allen öffentlichen Tafeln ist ein Kammerdiener zugegen, welcher den
Hut Sr Majestät hält und die allenfalls nöthige Bedienung leistet.
5. Bey Ordensverleihungen ist ein Kammerdiener zugegen, um die allfäl-
lige Bedienung zu verrichten; doch tritt derselbe ab, sobald Se Majestät am
Throne sich befinden.
Bey dem Sternkreutzordensfeste gehen die bey Ir Majestät und den kaiserli-
chen Prinzessinnen dienenden Kammerdiener zur linken Seite der betreffen-
den Obersthofmeisterinn.
6. Bey solemnen Audienzen öffnet und schließt er die Thürflügel des Audi-
enzsaales. Bey gewöhnlichen Audienzen übergiebt der Dienstkammerdiener
dem Dienstkämmerer die Audienzliste.
7. Den Eid legen sie dem Oberstkämmerer ab.
8. Den Rang haben sie im allgemeinen nach dem Senio; bey Feyerlichkeiten
aber rangiren sie sich nach dem Vorzuge ihrer Herschaft.
II. Die Kammer-Fouriers sind jene Hofceremoniels Individuen, welche dem
Oberstkämmerer unmittelbar untergeordnet, aber unter der Leitung des
Oberhofceremonienmeisters zur Ausführung der Hoffeyerlichkeiten be-
stimmt sind und nebst der allgemeinen Aufsicht über die sämmtlich mit-
wirkenden minderen Individuen vorzüglich [421] für die Ordnung im Innern
Sorge tragen.
In dieser Voraussetzung haben sie in allen feyerlichen Gelegenheiten, wo
Jemand von der allerhöchsten Familie erscheinet, zugegen zu seyn, sich ge-
nau von dem Wesen des Statt habenden Ceremoniels zu unterrichten und
sich mit dem Dienstkreise und dem Verhalten jeder eintrettenden Person
vollständig bekannt zu machen, um jeder Irrung oder zufälligen Abweichung
nach der vorläufig von dem Oberhofceremonienmeister einzuhohlenden Wei-
sung zu begegnen.
Wenn Feyerlichkeiten Statt haben, denen bauliche und Mobiliarvorrichtun-
gen vorgehen, wie auch, wenn für eintrettende Personen bestimmte Plätze
angegeben werden, haben die Kammer-Fourier die Dislocation in Augen-
schein zu nehmen und die Platzvertheilung sich zu merken, damit sie den zu
der Ceremonie berufenen Personen entweder selbst oder durch die mindern
zur Ausführung mitwirkenden Individuen den festgesetzten Platz sogleich
anweisen und sich überzeugen können, ob jede Person den ihr zukommen-
den Platz einnehme, wo sie sodann im Nichtfalle die gehörige Ordnung zu
veranlassen verpflichtet sind.
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Norm und Zeremoniell
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Titel
- Norm und Zeremoniell
- Untertitel
- Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Herausgeber
- Karin Schneider
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20903-4
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 202
- Kategorie
- Kunst und Kultur
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung 8
- 2. Editionsrichtlinien 25
- 3. Edition 27
- Anmerkungen 169
- 4. Glossar 171
- 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
- 6. Abkürzungsverzeichnis 182
- 7. Bibliographie 184
- 7.1 Ungedruckte Quellen 184
- 7.2 Gedruckte Quellen 184
- 7.3 Nachschlagewerke 185
- 7.4 Literatur 186
- 8. Personenregister 194