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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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III. HAUPTSTÜCK 141 Endlich haben sie bey der Ausführung der Feyerlichkeiten stets um den Oberhofceremonienmeister zu seyn und dessen Befehle augenblicklich mit aller Zweckmässigkeit zu vollziehen. Ihr spezieller Dienst bey den mannigfaltigen Feyerlichkeiten ist: 1. Bey Kirchengängen machen sie die Begleitung, wie auch 2. bey dem Gottesdienst am Gründonnerstage, in welch’ beyden Fällen sie zu dem Orte begleiten, [421’] welchen Ihre Majestäten einnehmen. 3. Zu Dankfesten, welche in auswärtigen Kirchen abgehalten werden und wozu I.I. M.M. im öffentlichen Zuge feyerlich erscheinen, machen die Kam- merfourirs die Begleitung zu den allerhöchsten Wägen und fahren sogleich auf einem Nebenwege in die betreffende Kirche, um dort zu dem Empfange und zur Begleitung vorhanden zu seyn. Wenn I.I. M.M. à la campagne zu einem Dankfeste erscheinen, fahren die Kammerfourirs vor Ankunft des allerhöchsten Hofes in die betreffende Kir- che zu dem Empfang und zur Begleitung. Wenn I.I. M.M. in cognito erscheinen, haben die Kammerfourirs keinen spe- ziellen Dienst. 4. Zur Frohnleichnams Prozession begleiten sie und dienen wie bey Dank- festen. Im feyerlichen Zuge bey der Prozession cortegiren sie wie in Kirchen- gängen. 5. Zu dem Aniversario militari begleiten sie nicht. 6. Zu Taufen machen sie die Begleitung wie in Kirchengängen, und nach dem Taufakte tritt ein Kammerfourir der das durchlauchtigste Kind zurück- tragenden Aja bis zur Kammer vor. 7. Bey Vermählungen benehmen sie sich wie in Kirchengängen. 8. Zu öffentlichen Vorsegnungen begleiten sie wie in Kirchengängen, und nach dem feyerlichen Akte begleitet ein Kammerfourier die Aja – welche das durchlauchtigste Neugebohrne zurückträgt – bis zur Kammer. 9. Zum Versehen allerhöchster Familienglieder begleiten sie wie in Kirchen- gängen. 10. Bey den Leichen-Ceremonien verrichten sie folgenden Dienst: a. Bey dem Todfalle des Regenten und dessen Gemahlinn [422] verschließt der Kammerfourier nach erfolgter Reinigung der allerhöchsten Leiche den Sarg. Beyde Kammerfourirs eröffnen den Zug zur feyerlichen Exposition in der Kirche; nachdem die Leiche auf dem Gerüste placirt ist, eröffnet einer von ihnen den Sarg. Zur feyerlichen Beysetzung des höchsten Herzens trägt ein Kammerfourir den Kessel, worin sich selbes befindet, in die betreffende Hofgruft, wobey er nach den Kammerfouriren kortegirt.
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Title
Norm und Zeremoniell
Subtitle
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Editor
Karin Schneider
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
202
Category
Kunst und Kultur

Table of contents

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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