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III. HAUPTSTÜCK 141
Endlich haben sie bey der Ausführung der Feyerlichkeiten stets um den
Oberhofceremonienmeister zu seyn und dessen Befehle augenblicklich mit
aller Zweckmässigkeit zu vollziehen.
Ihr spezieller Dienst bey den mannigfaltigen Feyerlichkeiten ist:
1. Bey Kirchengängen machen sie die Begleitung, wie auch
2. bey dem Gottesdienst am Gründonnerstage, in welch’ beyden Fällen sie zu
dem Orte begleiten, [421’] welchen Ihre Majestäten einnehmen.
3. Zu Dankfesten, welche in auswärtigen Kirchen abgehalten werden und
wozu I.I. M.M. im öffentlichen Zuge feyerlich erscheinen, machen die Kam-
merfourirs die Begleitung zu den allerhöchsten Wägen und fahren sogleich
auf einem Nebenwege in die betreffende Kirche, um dort zu dem Empfange
und zur Begleitung vorhanden zu seyn.
Wenn I.I. M.M. à la campagne zu einem Dankfeste erscheinen, fahren die
Kammerfourirs vor Ankunft des allerhöchsten Hofes in die betreffende Kir-
che zu dem Empfang und zur Begleitung.
Wenn I.I. M.M. in cognito erscheinen, haben die Kammerfourirs keinen spe-
ziellen Dienst.
4. Zur Frohnleichnams Prozession begleiten sie und dienen wie bey Dank-
festen. Im feyerlichen Zuge bey der Prozession cortegiren sie wie in Kirchen-
gängen.
5. Zu dem Aniversario militari begleiten sie nicht.
6. Zu Taufen machen sie die Begleitung wie in Kirchengängen, und nach
dem Taufakte tritt ein Kammerfourir der das durchlauchtigste Kind zurück-
tragenden Aja bis zur Kammer vor.
7. Bey Vermählungen benehmen sie sich wie in Kirchengängen.
8. Zu öffentlichen Vorsegnungen begleiten sie wie in Kirchengängen, und
nach dem feyerlichen Akte begleitet ein Kammerfourier die Aja – welche das
durchlauchtigste Neugebohrne zurückträgt – bis zur Kammer.
9. Zum Versehen allerhöchster Familienglieder begleiten sie wie in Kirchen-
gängen.
10. Bey den Leichen-Ceremonien verrichten sie folgenden Dienst:
a. Bey dem Todfalle des Regenten und dessen Gemahlinn [422] verschließt
der Kammerfourier nach erfolgter Reinigung der allerhöchsten Leiche den
Sarg.
Beyde Kammerfourirs eröffnen den Zug zur feyerlichen Exposition in der
Kirche; nachdem die Leiche auf dem Gerüste placirt ist, eröffnet einer von
ihnen den Sarg.
Zur feyerlichen Beysetzung des höchsten Herzens trägt ein Kammerfourir
den Kessel, worin sich selbes befindet, in die betreffende Hofgruft, wobey er
nach den Kammerfouriren kortegirt.
Norm und Zeremoniell
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Titel
- Norm und Zeremoniell
- Untertitel
- Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Herausgeber
- Karin Schneider
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20903-4
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 202
- Kategorie
- Kunst und Kultur
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung 8
- 2. Editionsrichtlinien 25
- 3. Edition 27
- Anmerkungen 169
- 4. Glossar 171
- 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
- 6. Abkürzungsverzeichnis 182
- 7. Bibliographie 184
- 7.1 Ungedruckte Quellen 184
- 7.2 Gedruckte Quellen 184
- 7.3 Nachschlagewerke 185
- 7.4 Literatur 186
- 8. Personenregister 194