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III. HAUPTSTÜCK 155
Regel angeben, daß die Garden vor dem Anfange einer Ceremonie sich an
dem betreffenden Orte einzufinden und ihre Oberoffiziers wegen Aufstellung
der Wachposten und rücksichtlich ihres übrigen Verhaltens sowohl von dem
Ersten Obersthofmeister die vorläufigen schriftlichen als von dem Oberhof-
ceremonienmeister die mündlichen Weisungen aufzunehmen haben.
Die kaiserlichen Garden haben den Rang der aufgestellten Ordnung, näm-
lich die Arcirengarde den 1ten, die Hungarische Garde den 2ten und die Tra-
bantengarde den 3ten Rang; in diesem Einklange hat daher die Arcirengarde
immer den vorzüglichsten Platz einzunehmen.
Den Zutritt hat die Arcirengarde und Hungarische Garde bey feyerlichen
Gelegenheiten in die innern Ceremonielsgemächer, d. i. sie paradiret in der
Ritterstube, Antikammer und nöthigenfalls auch in den innern Apparte-
ments.
Die Trabantengarde hingegen paradirt nur in der Trabantenstube.
IV. Die Hofburgwache verrichtet bey Feyerlichkeiten den Wachendienst an
den Eingängen und auf den Stiegen so wie auch in dem Bedientenzimmer,
wozu sie von dem Oberhof Ceremonienmeister angewiesen wird. [432]
2te Unterabtheilung
Von den weiblichen Hofceremoniels Personen
§ 44
A. Hofdienst-Chargen
I. Die Obersthofmeisterinn Ir Majestät der Kaiserinn, welche die oberste Auf-
sicht über die gesammten zu dem Hofstaate Ir Majestät der Kaiserinn gehö-
renden weiblichen Personen hat und Ihrer Majestät der Kaiserinn in allen
Angelegenheiten zur Ausführung der allerhöchsten Befehle an der Seite ist,
bestimmt bey feyerlichen Gelegenheiten jene weiblichen Hofstaatspersonen,
welche Dienste zu leisten haben.
Ihr Verhalten bey den verschiedenen Feyerlichkeiten ist folgendes:
1. In allen Kirchengängen macht sie die Begleitung Ir Majestät der Kaise-
rinn, und zwar rückwärts derselben; wenn aber kaiserliche Prinzessinnen
zugegen sind, erst rückwärts denenselben.
2. Zu dem Gottesdienste am Gründonnerstage macht sie die gleichförmige
Begleitung wie in Kirchengängen und nimmt nach dem Ersten Obersthof-
meister das heilige Abendmahl.
3. Zu allen Dankfesten, wohin Ie Majestät fährt, macht sie die Begleitung,
indem sie rückwärts fährt, und zwar, wenn Ie Majestät im feyerlichen Staate
Norm und Zeremoniell
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Title
- Norm und Zeremoniell
- Subtitle
- Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Editor
- Karin Schneider
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2019
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20903-4
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 202
- Category
- Kunst und Kultur
Table of contents
- 1. Einleitung 8
- 2. Editionsrichtlinien 25
- 3. Edition 27
- Anmerkungen 169
- 4. Glossar 171
- 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
- 6. Abkürzungsverzeichnis 182
- 7. Bibliographie 184
- 7.1 Ungedruckte Quellen 184
- 7.2 Gedruckte Quellen 184
- 7.3 Nachschlagewerke 185
- 7.4 Literatur 186
- 8. Personenregister 194