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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Seite - 155 -
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III. HAUPTSTÜCK 155 Regel angeben, daß die Garden vor dem Anfange einer Ceremonie sich an dem betreffenden Orte einzufinden und ihre Oberoffiziers wegen Aufstellung der Wachposten und rücksichtlich ihres übrigen Verhaltens sowohl von dem Ersten Obersthofmeister die vorläufigen schriftlichen als von dem Oberhof- ceremonienmeister die mündlichen Weisungen aufzunehmen haben. Die kaiserlichen Garden haben den Rang der aufgestellten Ordnung, näm- lich die Arcirengarde den 1ten, die Hungarische Garde den 2ten und die Tra- bantengarde den 3ten Rang; in diesem Einklange hat daher die Arcirengarde immer den vorzüglichsten Platz einzunehmen. Den Zutritt hat die Arcirengarde und Hungarische Garde bey feyerlichen Gelegenheiten in die innern Ceremonielsgemächer, d. i. sie paradiret in der Ritterstube, Antikammer und nöthigenfalls auch in den innern Apparte- ments. Die Trabantengarde hingegen paradirt nur in der Trabantenstube. IV. Die Hofburgwache verrichtet bey Feyerlichkeiten den Wachendienst an den Eingängen und auf den Stiegen so wie auch in dem Bedientenzimmer, wozu sie von dem Oberhof Ceremonienmeister angewiesen wird. [432] 2te Unterabtheilung Von den weiblichen Hofceremoniels Personen § 44 A. Hofdienst-Chargen I. Die Obersthofmeisterinn Ir Majestät der Kaiserinn, welche die oberste Auf- sicht über die gesammten zu dem Hofstaate Ir Majestät der Kaiserinn gehö- renden weiblichen Personen hat und Ihrer Majestät der Kaiserinn in allen Angelegenheiten zur Ausführung der allerhöchsten Befehle an der Seite ist, bestimmt bey feyerlichen Gelegenheiten jene weiblichen Hofstaatspersonen, welche Dienste zu leisten haben. Ihr Verhalten bey den verschiedenen Feyerlichkeiten ist folgendes: 1. In allen Kirchengängen macht sie die Begleitung Ir Majestät der Kaise- rinn, und zwar rückwärts derselben; wenn aber kaiserliche Prinzessinnen zugegen sind, erst rückwärts denenselben. 2. Zu dem Gottesdienste am Gründonnerstage macht sie die gleichförmige Begleitung wie in Kirchengängen und nimmt nach dem Ersten Obersthof- meister das heilige Abendmahl. 3. Zu allen Dankfesten, wohin Ie Majestät fährt, macht sie die Begleitung, indem sie rückwärts fährt, und zwar, wenn Ie Majestät im feyerlichen Staate
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Titel
Norm und Zeremoniell
Untertitel
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Herausgeber
Karin Schneider
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
202
Kategorie
Kunst und Kultur

Inhaltsverzeichnis

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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