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III. HAUPTSTÜCK 157
in den Krönungsornat [zu] kleiden und bedienet sie mit den übrigen Damen
bey der Salbung.
15. Bey der böhmischen Krönung handelt sie gleichmässig.
16. Bey der hungarischen Landtags Ceremonie benimmt sie sich rücksicht-
lich der Einzüge wie bey der Krönungs Ceremonie gesagt wurde. Im Kir-
chengange begleitet sie und macht zur linken Seite Ir Majestät am Throne
bey den Landtagspropositionen die Aufwartung.
17. Den Rang hat sie vor allen Dames du Palais, Zutritts- und Hofdamen.
18. In der Cortege, d. i. bey Begleitung Ir Majestät, hat sie den Platz wie bey
den verschiedenen einzelnen Fällen gesagt wurde.
19. Vorgestellt wird sie durch den Ersten Obersthofmeister.
20. Bey Ankunft hoher Herschaften benimmt sie sich wie bey Audienzen ge-
sagt wird.
21. Bey Galla und außerordentlicher Galla hat sie keinen speziellen Dienst.
22. Bey öffentlichen Tafeln, wo Ie Majestät erscheint, macht sie die Aufwar-
tung zur linken Seite Ir Majestät unter der Estrade.
Bey der Armentafel am Gründonnerstage begleitet sie Ie Majestät auf die
Estrade und unterstützt Höchstdieselbe bey der Bedienung der Armen.
23. Zu dem Sternkreutzordensfeste macht sie die Begleitung Ir Majestät, hat
in der Kirche den für sie bestimmten Platz und opfert nach den allerhöchs-
ten Frauen; nach der kirchlichen Ceremonie stellt sie Ir Majestät die neu
ernannten Sternkreutzordens Damen vor.
24. Zu jedem Cerle und [433’]
25. Appartement (Hofversammlung) begleitet sie Ihre Majestät.
Sie ist appartementmässig und hat den Zutritt in die Kammer Ir Majestät.
26. Rücksichtlich der Hoftrauer folgt sie den allgemeinen Trauervorschrif-
ten.
27. Bey solemnen Audienzen macht sie die Aufwartung an der Seite Ir Ma-
jestät und führt Ie Majestät jene Damen auf, welche Audienz nehmen; diese
Audienzen sind von den Damen mündlich oder schriftlich durch die Oberst-
hofmeisterinn anzusuchen.
28. Sie stellet endlich Ir Majestät alle neu ernannten Dames du Palais und
Hofdamen vor.
II. Die Obersthofmeisterinnen der kaiserlichen Prinzessinnen haben die Auf-
sicht über die bey deren Hofstaate angestellten weiblichen Personen.
Sie erscheinen nur zur öffentlichen Dienstleistung, wenn ihre höchsten
Frauen erscheinen.
Im Hofceremoniel dienen sie folgend:
1. In Kirchengängen begleiten sie nach ihrer höchsten Frau, und wenn Ie Ma-
jestät zugegen ist, nach allerhöchst Dero Obersthofmeisterinn.
Norm und Zeremoniell
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Title
- Norm und Zeremoniell
- Subtitle
- Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Editor
- Karin Schneider
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2019
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20903-4
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 202
- Category
- Kunst und Kultur
Table of contents
- 1. Einleitung 8
- 2. Editionsrichtlinien 25
- 3. Edition 27
- Anmerkungen 169
- 4. Glossar 171
- 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
- 6. Abkürzungsverzeichnis 182
- 7. Bibliographie 184
- 7.1 Ungedruckte Quellen 184
- 7.2 Gedruckte Quellen 184
- 7.3 Nachschlagewerke 185
- 7.4 Literatur 186
- 8. Personenregister 194