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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Seite - 157 -
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III. HAUPTSTÜCK 157 in den Krönungsornat [zu] kleiden und bedienet sie mit den übrigen Damen bey der Salbung. 15. Bey der böhmischen Krönung handelt sie gleichmässig. 16. Bey der hungarischen Landtags Ceremonie benimmt sie sich rücksicht- lich der Einzüge wie bey der Krönungs Ceremonie gesagt wurde. Im Kir- chengange begleitet sie und macht zur linken Seite Ir Majestät am Throne bey den Landtagspropositionen die Aufwartung. 17. Den Rang hat sie vor allen Dames du Palais, Zutritts- und Hofdamen. 18. In der Cortege, d. i. bey Begleitung Ir Majestät, hat sie den Platz wie bey den verschiedenen einzelnen Fällen gesagt wurde. 19. Vorgestellt wird sie durch den Ersten Obersthofmeister. 20. Bey Ankunft hoher Herschaften benimmt sie sich wie bey Audienzen ge- sagt wird. 21. Bey Galla und außerordentlicher Galla hat sie keinen speziellen Dienst. 22. Bey öffentlichen Tafeln, wo Ie Majestät erscheint, macht sie die Aufwar- tung zur linken Seite Ir Majestät unter der Estrade. Bey der Armentafel am Gründonnerstage begleitet sie Ie Majestät auf die Estrade und unterstützt Höchstdieselbe bey der Bedienung der Armen. 23. Zu dem Sternkreutzordensfeste macht sie die Begleitung Ir Majestät, hat in der Kirche den für sie bestimmten Platz und opfert nach den allerhöchs- ten Frauen; nach der kirchlichen Ceremonie stellt sie Ir Majestät die neu ernannten Sternkreutzordens Damen vor. 24. Zu jedem Cerle und [433’] 25. Appartement (Hofversammlung) begleitet sie Ihre Majestät. Sie ist appartementmässig und hat den Zutritt in die Kammer Ir Majestät. 26. Rücksichtlich der Hoftrauer folgt sie den allgemeinen Trauervorschrif- ten. 27. Bey solemnen Audienzen macht sie die Aufwartung an der Seite Ir Ma- jestät und führt Ie Majestät jene Damen auf, welche Audienz nehmen; diese Audienzen sind von den Damen mündlich oder schriftlich durch die Oberst- hofmeisterinn anzusuchen. 28. Sie stellet endlich Ir Majestät alle neu ernannten Dames du Palais und Hofdamen vor. II. Die Obersthofmeisterinnen der kaiserlichen Prinzessinnen haben die Auf- sicht über die bey deren Hofstaate angestellten weiblichen Personen. Sie erscheinen nur zur öffentlichen Dienstleistung, wenn ihre höchsten Frauen erscheinen. Im Hofceremoniel dienen sie folgend: 1. In Kirchengängen begleiten sie nach ihrer höchsten Frau, und wenn Ie Ma- jestät zugegen ist, nach allerhöchst Dero Obersthofmeisterinn.
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Titel
Norm und Zeremoniell
Untertitel
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Herausgeber
Karin Schneider
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
202
Kategorie
Kunst und Kultur

Inhaltsverzeichnis

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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