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III. HAUPTSTÜCK 161
14. Bey öffentlichen Ceremonientafeln machen sie die Aufwartung zur linken
Seite der Obersthofmeisterinn unter der Estrade.
An der Armentafel am Gründonnerstage helfen sie Ir Majestät bey der Bedie-
nung der Armen.
Bey den Krönungstafeln verbleiben sie bis zu dem 1ten Trunke, worauf sie zu
der für sie bereiteten Tafel gehen.
15. Bey dem Sternkreutzordensfeste machen sie die Begleitung wie in Kir-
chengängen.
16. Zu Cercle und
17. Appartement (Hofversammlung) machen sie die Begleitung Ir Majestät.
Sie sind appartementmäßig und haben den Zutritt in die Kammer Ir Majes-
tät und bey allen von Ir Majestät gegebenen Festen in das innere Apparte-
ment.
18. Rücksichtlich der Hoftrauer folgen sie den allgemeinen Trauervorschrif-
ten.
19. Bey solemnen Audienzen, welche Ie Majestät ertheilen, machen die die-
nenden Dames du Palais die Aufwartung, und bey gewöhnlichen Audienzen
machen zwey die Aufwartung.
Wenn kaiserliche Prinzessinnen feyerliche Audienz ertheilen, machen zwey
Dames du Palais die Aufwartung.
20. Vorgestellt werden die neu ernannten Dames du Palais durch die Oberst-
hofmeisterinn Ihrer Majestät der Kaiserinn.
V. Die Kammer-Zutritts-Damen sind jene, welche verschiedener Hindernisse
wegen den Dienst der Dames du Palais nicht versehen können und aus be-
sonderer Gnade Ir Majestät den gleichen Zutritt mit jenen genießen und sich
auch mit selben rangiren.
VI. Die Zutritts-Damen sind jene, welche [436’] Ie Majestät aus besonderer
Gnade zu gewissen Zeiten den Zutritt gestattet. Diese haben bey Feyerlich-
keiten den Zutritt in den äussern Zimmern bey Ir Majestät und rangiren sich
mit den Hofdamen nach dem Range ihrer Gemahle.
VII. Die Hofdamen, und zwar jene, welche bey den kaiserlichen Prinzessin-
nen angestellt sind, haben auf die Dauer ihrer Anstellung den Kammerzu-
tritt, die übrigen Hof- und Stadtdamen sind jene, welche bey Ir M. gehörig
aufgeführt sind und dadurch die Appartementsfähigkeit, d. i. den Zutritt zu
Feyerlichkeiten, erlangt haben.
Dieselben haben ebenfalls den Zutritt gleich den Zutrittsfrauen, mit welchen
sie sich rangiren, wobey noch zu erinnern [ist], daß die Töchter eines Ersten
Norm und Zeremoniell
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Title
- Norm und Zeremoniell
- Subtitle
- Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Editor
- Karin Schneider
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2019
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20903-4
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 202
- Category
- Kunst und Kultur
Table of contents
- 1. Einleitung 8
- 2. Editionsrichtlinien 25
- 3. Edition 27
- Anmerkungen 169
- 4. Glossar 171
- 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
- 6. Abkürzungsverzeichnis 182
- 7. Bibliographie 184
- 7.1 Ungedruckte Quellen 184
- 7.2 Gedruckte Quellen 184
- 7.3 Nachschlagewerke 185
- 7.4 Literatur 186
- 8. Personenregister 194