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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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III. HAUPTSTÜCK 161 14. Bey öffentlichen Ceremonientafeln machen sie die Aufwartung zur linken Seite der Obersthofmeisterinn unter der Estrade. An der Armentafel am Gründonnerstage helfen sie Ir Majestät bey der Bedie- nung der Armen. Bey den Krönungstafeln verbleiben sie bis zu dem 1ten Trunke, worauf sie zu der für sie bereiteten Tafel gehen. 15. Bey dem Sternkreutzordensfeste machen sie die Begleitung wie in Kir- chengängen. 16. Zu Cercle und 17. Appartement (Hofversammlung) machen sie die Begleitung Ir Majestät. Sie sind appartementmäßig und haben den Zutritt in die Kammer Ir Majes- tät und bey allen von Ir Majestät gegebenen Festen in das innere Apparte- ment. 18. Rücksichtlich der Hoftrauer folgen sie den allgemeinen Trauervorschrif- ten. 19. Bey solemnen Audienzen, welche Ie Majestät ertheilen, machen die die- nenden Dames du Palais die Aufwartung, und bey gewöhnlichen Audienzen machen zwey die Aufwartung. Wenn kaiserliche Prinzessinnen feyerliche Audienz ertheilen, machen zwey Dames du Palais die Aufwartung. 20. Vorgestellt werden die neu ernannten Dames du Palais durch die Oberst- hofmeisterinn Ihrer Majestät der Kaiserinn. V. Die Kammer-Zutritts-Damen sind jene, welche verschiedener Hindernisse wegen den Dienst der Dames du Palais nicht versehen können und aus be- sonderer Gnade Ir Majestät den gleichen Zutritt mit jenen genießen und sich auch mit selben rangiren. VI. Die Zutritts-Damen sind jene, welche [436’] Ie Majestät aus besonderer Gnade zu gewissen Zeiten den Zutritt gestattet. Diese haben bey Feyerlich- keiten den Zutritt in den äussern Zimmern bey Ir Majestät und rangiren sich mit den Hofdamen nach dem Range ihrer Gemahle. VII. Die Hofdamen, und zwar jene, welche bey den kaiserlichen Prinzessin- nen angestellt sind, haben auf die Dauer ihrer Anstellung den Kammerzu- tritt, die übrigen Hof- und Stadtdamen sind jene, welche bey Ir M. gehörig aufgeführt sind und dadurch die Appartementsfähigkeit, d. i. den Zutritt zu Feyerlichkeiten, erlangt haben. Dieselben haben ebenfalls den Zutritt gleich den Zutrittsfrauen, mit welchen sie sich rangiren, wobey noch zu erinnern [ist], daß die Töchter eines Ersten
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Titel
Norm und Zeremoniell
Untertitel
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Herausgeber
Karin Schneider
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
202
Kategorie
Kunst und Kultur

Inhaltsverzeichnis

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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