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ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF
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19. An öffentlichen Ceremonientafeln steht er auf der Bühne neben dem hun-
garischen Gardecapitain rückwärts an der Wand.
Bey der Armentafel am Gründonnerstage bleibt er unter der Estrade.
20. Bey Audienzen, welche Se Majestät am Throne ertheilen, steht er rük-
wärts des hungarischen Gardecapitains.
Übrigens hat er keine Dienstverrichtungen im Hofceremoniel. [440’]
C. Die Offizirs der k.k. Armee werden rücksichtlich des Hofceremoniels in
1. Feldmarschälle,
2. Generalität und Staabsoffizirs,
3. in Subalternoffizirs abgetheilt.
1. Die Feldmarschälle, welche die höchste militärische Charge bekleiden,aq
erscheinen bey Hofe:
a. zu dem Aniversarium militare, und die zwey ältesten von ihnen machen
die Begleitung zu beyden Seiten Sr Majestät aus der Rathstube in die betref-
fende Hofkirche auf jenen Platz, wohin Se Majestät gehen, tretten während
der Ceremonie auf den für sie bestimmten Ort und machen die gleichförmige
Zurückbegleitung.
b. Zur Neujahrsfeyer erscheinen sie in corpore bey Hofe und tretten nach den
Chefs der Hofstellen bey I.I. M.M. zur Erstattung der Glückswünsche ein.
Bey allen übrigen Feyerlichkeiten benehmen sie sich als Geheim Räthe, da
sie vermöge ihrer Militär-Charge diese Würde bekleiden.ar
Den Rang haben sie unter sich nach der Ancienité, als Geheimräthe rangi-
ren sie sich nach der bey den Geheim Räthen aufgestellten Rangsordnung.
Den Zutritt haben sie in die Rathsstube; sie sind appartementmäßig und er-
scheinen zu allen feyerlichen Gelegenheiten.
Den Eid legen sie Sr Majestät ab.
2. Die Generals und Staabs-Officirs, welche nicht Geheimräthe oder Kämme-
rer sind, erscheinen:
a. zu dem Aniversarium militare, wo sie die Begleitung machen, und
b. zu den kirchlichen Landesfeyerlichkeiten, wo ihnen ein besonderer Platz
angewiesen ist.
Sie haben den Zutritt in die Rathstube, sind appartementmässig und haben
das Recht, [441] bey Hofe zu erscheinen und in die Rathstube einzutretten.
Sie rangiren sich nach ihrer Militär-Charge.
Die Generals der Kavallerie und Feldzeugmeisters insbesondere rangiren
sich zwar mit den Geheimräthen, welches zwar für gemischte Komissionen
und Zusammentrettungen zu gelten hat, ihnen aber niemahls einen Rang in
der Cortege gibt, wenn sie nicht wirkliche Geheimräthe sind.
3. Die Subalternofficire, welche keine Kämmerer sind, haben den Zutritt in
die 2te Antikammer, sind aber appartementmäßig und haben das Recht, bey
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Norm und Zeremoniell
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Title
- Norm und Zeremoniell
- Subtitle
- Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Editor
- Karin Schneider
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2019
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20903-4
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 202
- Category
- Kunst und Kultur
Table of contents
- 1. Einleitung 8
- 2. Editionsrichtlinien 25
- 3. Edition 27
- Anmerkungen 169
- 4. Glossar 171
- 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
- 6. Abkürzungsverzeichnis 182
- 7. Bibliographie 184
- 7.1 Ungedruckte Quellen 184
- 7.2 Gedruckte Quellen 184
- 7.3 Nachschlagewerke 185
- 7.4 Literatur 186
- 8. Personenregister 194