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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF 166 19. An öffentlichen Ceremonientafeln steht er auf der Bühne neben dem hun- garischen Gardecapitain rückwärts an der Wand. Bey der Armentafel am Gründonnerstage bleibt er unter der Estrade. 20. Bey Audienzen, welche Se Majestät am Throne ertheilen, steht er rük- wärts des hungarischen Gardecapitains. Übrigens hat er keine Dienstverrichtungen im Hofceremoniel. [440’] C. Die Offizirs der k.k. Armee werden rücksichtlich des Hofceremoniels in 1. Feldmarschälle, 2. Generalität und Staabsoffizirs, 3. in Subalternoffizirs abgetheilt. 1. Die Feldmarschälle, welche die höchste militärische Charge bekleiden,aq erscheinen bey Hofe: a. zu dem Aniversarium militare, und die zwey ältesten von ihnen machen die Begleitung zu beyden Seiten Sr Majestät aus der Rathstube in die betref- fende Hofkirche auf jenen Platz, wohin Se Majestät gehen, tretten während der Ceremonie auf den für sie bestimmten Ort und machen die gleichförmige Zurückbegleitung. b. Zur Neujahrsfeyer erscheinen sie in corpore bey Hofe und tretten nach den Chefs der Hofstellen bey I.I. M.M. zur Erstattung der Glückswünsche ein. Bey allen übrigen Feyerlichkeiten benehmen sie sich als Geheim Räthe, da sie vermöge ihrer Militär-Charge diese Würde bekleiden.ar Den Rang haben sie unter sich nach der Ancienité, als Geheimräthe rangi- ren sie sich nach der bey den Geheim Räthen aufgestellten Rangsordnung. Den Zutritt haben sie in die Rathsstube; sie sind appartementmäßig und er- scheinen zu allen feyerlichen Gelegenheiten. Den Eid legen sie Sr Majestät ab. 2. Die Generals und Staabs-Officirs, welche nicht Geheimräthe oder Kämme- rer sind, erscheinen: a. zu dem Aniversarium militare, wo sie die Begleitung machen, und b. zu den kirchlichen Landesfeyerlichkeiten, wo ihnen ein besonderer Platz angewiesen ist. Sie haben den Zutritt in die Rathstube, sind appartementmässig und haben das Recht, [441] bey Hofe zu erscheinen und in die Rathstube einzutretten. Sie rangiren sich nach ihrer Militär-Charge. Die Generals der Kavallerie und Feldzeugmeisters insbesondere rangiren sich zwar mit den Geheimräthen, welches zwar für gemischte Komissionen und Zusammentrettungen zu gelten hat, ihnen aber niemahls einen Rang in der Cortege gibt, wenn sie nicht wirkliche Geheimräthe sind. 3. Die Subalternofficire, welche keine Kämmerer sind, haben den Zutritt in die 2te Antikammer, sind aber appartementmäßig und haben das Recht, bey Open Access © 2019 by BÖHLAU VERLAG GMBH & CO.KG, WIEN
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Titel
Norm und Zeremoniell
Untertitel
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Herausgeber
Karin Schneider
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
202
Kategorie
Kunst und Kultur

Inhaltsverzeichnis

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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