Page - 16 - in Vertragsrecht in der Coronakrise
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(abgesehen von den bereits erwähnten Force Majeure- und MAC-Klauseln)
nicht mehr erfasst sein, sodass auch keine vorrangige vertragliche Risiko-
verteilung anzunehmen ist.12 Alle nachfolgenden AusfĂĽhrungen zum All-
gemeinen Leistungsstörungsrecht stehen daher unter dem Vorbehalt, dass
sich nicht aus §313 BGB etwas anderes ergibt.
Zahlungsschwierigkeiten
Der Ausgangspunkt des Allgemeinen Leistungsstörungsrechts für den Um-
gang mit Zahlungsschwierigkeiten ist zunächst eindeutig: Wer eine fällige
und durchsetzbare Geldforderung trotz Mahnung nicht erfĂĽllt, kommt in
Verzug (§286 Abs.1 BGB). Gleiches gilt für denjenigen, der einen gesetz-
lich oder vertraglich festgelegten Zahlungstermin nicht einhält. Das gilt
auch dann, wenn die Nichtleistung darauf beruht, dass wegen Corona-be-
dingter Schwierigkeiten nicht gezahlt werden kann. Es gilt auch hier der
Grundsatz: „Geld hat man zu haben“.13 Der Schutz des Schuldners im Fall
unverschuldeter Zahlungsunfähigkeit wird erst im Insolvenzrecht oder im
Vollstreckungsschutzrecht bewirkt, nicht dagegen im Allgemeinen Leis-
tungsstörungsrecht.
Die Rechtsfolgen des Zahlungsverzuges sind bekannt: Der Geldgläubi-
ger kann zunächst nach §320 BGB seine Gegenleistung verweigern, das be-
deutet beispielsweise beim Kaufvertrag, dass der Verkäufer nicht liefern
muss, wenn der Käufer nicht bezahlt. Nach fruchtlosem Ablauf einer vom
C.
12 S. dazu eingehend J. PrĂĽtting, in diesem Band; ferner Weller/Lieberknecht/Habrich,
Virulente Leistungsstörungen (Fn.1), S.1021f.; a.A. offenbar S. Lorenz, in: H.
Schmidt (Hrsg.), COVID-19, 2020, §1 Rn.39f.; speziell für das Mietrecht befür-
wortend Artz/Streyl, in H. Schmidt (Hrsg.), COVID-19 (Fn.12), §3 Rn.75ff.; L.
K. Kumkar/W. Voß, COVID-19 und das Institut der Geschäftsgrundlage, ZIP 2020,
893 (895f.); M.-P. Weller/C. Thomale, Gewerbemietrecht – Mietminderung in der
Corona-Krise, BB 2020, S.962ff.; U. Leo/E. Götz, Fälle und Lösungen zum Schick-
sal der Mietzahlungspflicht des Gewerberaummieters in COVID-19-Zeiten, NZM
2020, 402 (405f.); s. zur Debatte um die Anwendbarkeit des §313 BGB im Miet-
recht neben diesen u.a. Ekkenga/Schirrmacher, Auswirkungen der COVID-19-Kata-
strophe auf die Zahlungspflichten gewerblicher Mieter und Pächter, NZM 2020,
S.410ff.; A. Schall, Corona-Krise: Unmöglichkeit und Wegfall der Geschäfts-
grundlage bei gewerblichen Miet- und Pachtverträgen, JZ 2020, S.388ff.; K. Ze-
helein, Infektionsschutzbedingte SchlieĂźungsanordnungen in der COVID-19-Pan-
demie, NZM 2020, S.390 (397ff.).
13 Dazu grundlegend D. Medicus, „Geld muss man haben“, AcP 188 (1988), S.489ff.;
im vorliegenden Zusammenhang näher Lorenz (Fn.12), §1 Rn.16.
Thomas Riehm
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https://doi.org/10.5771/9783748909279, am 02.10.2020, 12:06:58
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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book Vertragsrecht in der Coronakrise"
Vertragsrecht in der Coronakrise
- Title
- Vertragsrecht in der Coronakrise
- Author
- Daniel Effer-Uhe
- Editor
- Alica Mohnert
- Location
- Baden-Baden
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0927-9
- Size
- 15.3 x 22.7 cm
- Pages
- 258
- Categories
- Coronavirus
- Recht und Politik
Table of contents
- Corona und das Allgemeine Leistungsstörungsrecht 11
- Wegfall der Geschäftsgrundlage als Antwort des Zivilrechts auf krisenbedingte Vertragsstörungen? - Systemerwägungen zu §313 BGB und sachgerechter Einsatz in der Praxis - 47
- Verbraucher- und Gläubigerrechte in der Corona-Krise –Ausweitung oder Einschränkung? 73
- Die vertragsrechtlichen Regelungen in Art.240 EGBGB: Voraussetzungen, Rechtsfolgen, offene Fragen 95
- Niemand zahlt mehr Miete!? ‑ Die Corona-Krise und ihre Auswirkungen auf die Pflicht zur Mietzahlung 147
- Aktuelle Probleme im Reiserecht durch die Corona-Krise 175
- Transportrecht in der Corona-Krise 205
- Das Arbeitsvertragsrecht in der Coronakrise 223
- Vertragsrecht in der Corona-KriseCOVInsAG: Auswirkungen auf die Insolvenzantragspflicht und die Haftung der Organe 245