Page - 98 - in Vertragsrecht in der Coronakrise
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vielen Fragen, die diese Norm aufwirft. Erfasst sind wesentliche Dauer-
schuldverhältnisse von Verbrauchern (Abs.1) und Kleinstunternehmen
(Abs.2). Der Begriff „wesentliches Dauerschuldverhältnis“ ist für beide
Gruppen unterschiedlich definiert.
Nach Abs.3 besteht das Leistungsverweigerungsrecht nicht, wenn es fĂĽr
den Gläubiger unzumutbar wäre. Auch hier unterscheidet der Gesetzgeber
wieder zwischen Verbraucherverträgen und Verträgen von Kleinstunter-
nehmen. Im zweiten Fall, also bei Verträgen von Unternehmen, ist der An-
wendungsbereich der Unzumutbarkeit weiter.
Abs.4 nimmt bestimmte Vertragstypen von der Regelung aus, nämlich
Miet- und Pachtverhältnisse über Räume und Verbraucherdarlehen. Für
diese hat der Gesetzgeber in §§2 und 3 besondere Regeln getroffen (s.u. C
und D). Außerdem sind Arbeitsverträge vom Anwendungsbereich ausge-
nommen. In der GesetzesbegrĂĽndung heiĂźt es dazu, das Arbeitsrecht sehe
bereits hinreichend ausdifferenzierte Lösungen für Fälle vor, in denen der
Arbeitnehmer an der Leistungserbringung gehindert sei. Ein zusätzliches
Leistungsverweigerungsrecht sei daher nicht erforderlich. Der Arbeitgeber
könne seinerseits Kurzarbeit anordnen.8
SchlieĂźlich verbietet Abs.5 vertragliche Abweichungen von diesen Re-
geln zum Nachteil des Schuldners.
Regelung für Verbraucherverträge
Voraussetzungen im Hinblick auf den Vertrag
Art.240 §1 Abs.1 EGBGB sieht ein Leistungsverweigerungsrecht des Ver-
brauchers fĂĽr pandemiebedingte Nichtleistungen vor. Erfasst sind aber nur
Forderungen aus Verbraucherverträgen i.S.d. §310 Abs.3 BGB,9 die „we-
sentliche Dauerschuldverhältnisse“ sind. Wesentliche Dauerschuldverhält-
nisse werden in §1 Abs.1 S.3 der Norm legaldefiniert als „solche, die zur
Eindeckung mit Leistungen der angemessenen Daseinsvorsorge erforder-
lich sind“. In der Gesetzesbegründung werden als Beispiele Pflichtversiche-
rungen, Verträge über die Lieferung von Strom und Gas, über Telekom-
munikationsdienste, bei zivilrechtlicher Regelung auch Verträge über die
Wasserver- und ‑entsorgung genannt.10
I.
1.
8 BT-Drucks. 19/18110, S.35.
9 BT-Drucks. 19/18110, S.33.
10 BT-Drucks. 19/18110, S.33.
Ann-Marie Kaulbach und Bernd Scholl
98
https://doi.org/10.5771/9783748909279, am 02.10.2020, 12:06:58
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Vertragsrecht in der Coronakrise
- Title
- Vertragsrecht in der Coronakrise
- Author
- Daniel Effer-Uhe
- Editor
- Alica Mohnert
- Location
- Baden-Baden
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0927-9
- Size
- 15.3 x 22.7 cm
- Pages
- 258
- Categories
- Coronavirus
- Recht und Politik
Table of contents
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