Page - 206 - in Vertragsrecht in der Coronakrise
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höhter Vorsicht oder Sorge zu bestehen. Im Januar 2020 wurden die Nach-
richten konkreter und ein neuartiger Erreger wurde als Ursache der Lun-
generkrankung ausgemacht. Es handelte sich um einen Erreger, der ein
schweres akutes respiratorisches Syndrom (SARS) hervorrief. Dieser Erre-
ger wurde als Virus aus der Gruppe der Coronaviren identifiziert. Die
Krankheit wurde daher mit dem Namen Corona-Virus Disease (CoViD)
bezeichnet und weil sie im Jahr 2019 erstmals auftrat mit der Ordnungs-
nummer 19 versehen. Geboren war die Krankheitsbezeichnung CoViD-19,
die die Welt in ein bis dahin nicht gekanntes Chaos stĂĽrzen sollte. Nach-
dem sich die Krankheit bis Mitte März des Jahres 2020 in aller Welt ver-
breitet hatte, sprach die WHO seit dem 11.03.2019 von einer Pandemie.
Zu diesem Zeitpunkt waren in Europa bereits 20.000 bestätigte Fälle zu
beklagen, von denen rund 1.000 tödlich ausgegangen waren. Um die Er-
krankung einzudämmen, empfahlen Virologen und Epidemiologen strikte
Kontaktsperren, die auf der ganzen Welt zu unterschiedlichen Zeiten um-
gesetzt worden waren. Einzelne Nationalstaaten riegelten ihre Grenzen ab,
was teilweise so kurzfristig geschah, dass keine Reaktionszeit verblieb. Das
führte nicht nur dazu, dass hunderttausende Urlauber und Geschäftsrei-
sende im Ausland gestrandet waren, auch der Transport von Waren und
GĂĽtern war innerhalb kĂĽrzester Zeit massiv betroffen. Lieferketten bra-
chen zusammen und transportierte GĂĽter konnten wegen Grenzsperrun-
gen oder BetriebsschlieĂźungen nicht ausgeliefert werden. Dies betraf oft
auch hochwertige, verderbliche oder temperaturempfindliche GĂĽter, so
dass für die Ladung ein erheblich größeres Transportrisiko zum Beispiel
durch Diebstahl hochwertiger GĂĽter oder durch den Verlust verderblicher
Waren zu verzeichnen war.1 Bereits abgeschlossene Transportverträge
konnten nicht oder nur unter unverhältnismäßigem Aufwand durchge-
führt werden, weil sich Spediteure und Frachtführer urplötzlich in erhebli-
chen Pflichtenkollisionen sahen. Einerseits hatten sie Frachtaufträge zu er-
füllen, andererseits bestanden Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes.
Arbeitnehmer, die einer Risikogruppe angehörten, konnten so vor dem
Hintergrund von FĂĽrsorgepflichten der Arbeitgeber kaum in Risikogebiete
entsandt werden. Gleichzeitig ging die Nachfrage nach Transportleistun-
gen in einigen Bereichen erheblich zurĂĽck.2
1 VerkehrsRundschau online, 22.04.2020, Frachtrisiken fĂĽr Transportunternehmen
und Versender nehmen erheblich zu, https://www.verkehrsrundschau.de [Bezahl-
schranke] (zuletzt besucht am 27.04.2020).
2 VerkehrsRundschau online, 24.04.2020, Lkw-Verkehr in Italien um 37 Prozent
rückläufig; VerkehrsRundschau online, 24.04.2020, Corona-Krise: Binnenschiffer
spĂĽren Flaute; VerkehrsRundschau online, 24.04.2020, Hamburger Spediteure kla-
Andreas Maurer
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https://doi.org/10.5771/9783748909279, am 02.10.2020, 12:06:58
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Vertragsrecht in der Coronakrise
- Title
- Vertragsrecht in der Coronakrise
- Author
- Daniel Effer-Uhe
- Editor
- Alica Mohnert
- Location
- Baden-Baden
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0927-9
- Size
- 15.3 x 22.7 cm
- Pages
- 258
- Categories
- Coronavirus
- Recht und Politik
Table of contents
- Corona und das Allgemeine Leistungsstörungsrecht 11
- Wegfall der Geschäftsgrundlage als Antwort des Zivilrechts auf krisenbedingte Vertragsstörungen? - Systemerwägungen zu §313 BGB und sachgerechter Einsatz in der Praxis - 47
- Verbraucher- und Gläubigerrechte in der Corona-Krise –Ausweitung oder Einschränkung? 73
- Die vertragsrechtlichen Regelungen in Art.240 EGBGB: Voraussetzungen, Rechtsfolgen, offene Fragen 95
- Niemand zahlt mehr Miete!? ‑ Die Corona-Krise und ihre Auswirkungen auf die Pflicht zur Mietzahlung 147
- Aktuelle Probleme im Reiserecht durch die Corona-Krise 175
- Transportrecht in der Corona-Krise 205
- Das Arbeitsvertragsrecht in der Coronakrise 223
- Vertragsrecht in der Corona-KriseCOVInsAG: Auswirkungen auf die Insolvenzantragspflicht und die Haftung der Organe 245