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Vertragsrecht in der Coronakrise
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tel für die heimische Tätigkeit bereitzustellen und auch im Homeoffice ar- beitsschutzrechtliche Vorgaben zu erfüllen.22 Auch Weisungen zur Durchführung von Dienstreisen oder Tätigkeiten mit erhöhtem Infektionsrisiko sind in der Pandemie im Ausgangspunkt als billig zu erachten und können vom Arbeitnehmer nicht ohne Weiteres missachtet werden. Vielmehr muss jeweils im Einzelfall erwogen werden, ob eine Weisung aufgrund der jeweils aktuellen Infektionslage ausnahms- weise als unbillig einzustufen ist, wobei insbesondere die körperliche Ver- fassung des betroffenen Arbeitnehmers und das Interesse des Arbeitgebers an der Durchführung der Weisung zu berücksichtigen sind.23 Pandemiebedingte Schwankungen des Leistungsinteresses des Arbeitgebers Auf Seiten des Arbeitgebers droht die Pandemie vor allem, Einfluss auf sein Interesse am Erhalt der Arbeitsleistung zu nehmen. So mussten infol- ge der bundesweiten Kontaktbeschränkungen zahlreiche Arbeitgeber ins- besondere im Dienstleistungssektor ihren Betrieb vorübergehend einstel- len, weshalb sie für diesen Zeitraum ihr Interesse an Arbeitsleistung weit- gehend verloren haben. In vielen Branchen ist zudem die Nachfrage be- dingt durch die wirtschaftlichen Unwägbarkeiten der Krise teils drama- tisch eingebrochen, wodurch viele Arbeitgeber selbst bei laufendem Be- trieb ihre Belegschaft nicht vollständig auslasten können. In anderen Bran- chen wiederum – allen voran im Gesundheitssektor und in der Logistik- branche – haben Arbeitgeber umgekehrt mit Arbeitskräftemangel zu kämpfen, soweit ihre Leistungen in der Pandemie am Markt besonders nachgefragt werden und die vorhandene Personaldecke durch Häufung von Verdachts- und Erkrankungsfällen abzuschmelzen droht. Dabei han- delt es sich um Verwendungsrisiken, die das Nutzungsinteresse des Arbeit- gebers betreffen und die daher im Ausgangspunkt seiner Sphäre zuzurech- nen sind. C. 22 A. Sagan/M. Brockfeld, NJW 2020, 1112, 1114; S. Krieger/T. Rudnik/A. Povedano Pe- ramato, NZA 2020, 473, 479. 23 In Bezug auf die Weisung zur Durchführung von Dienstreisen Fuhlrott, GWR 2020, 107, 108; A. Sagan/M. Brockfeld, NJW 2020, 1112, 1115. Das Arbeitsvertragsrecht in der Coronakrise 231 https://doi.org/10.5771/9783748909279, am 02.10.2020, 12:06:58 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Vertragsrecht in der Coronakrise
Title
Vertragsrecht in der Coronakrise
Author
Daniel Effer-Uhe
Editor
Alica Mohnert
Location
Baden-Baden
Date
2020
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0927-9
Size
15.3 x 22.7 cm
Pages
258
Categories
Coronavirus
Recht und Politik

Table of contents

  1. Corona und das Allgemeine Leistungsstörungsrecht 11
  2. Wegfall der Geschäftsgrundlage als Antwort des Zivilrechts auf krisenbedingte Vertragsstörungen? - Systemerwägungen zu §313 BGB und sachgerechter Einsatz in der Praxis - 47
  3. Verbraucher- und Gläubigerrechte in der Corona-Krise –Ausweitung oder Einschränkung? 73
  4. Die vertragsrechtlichen Regelungen in Art.240 EGBGB: Voraussetzungen, Rechtsfolgen, offene Fragen 95
  5. Niemand zahlt mehr Miete!? ‑ Die Corona-Krise und ihre Auswirkungen auf die Pflicht zur Mietzahlung 147
  6. Aktuelle Probleme im Reiserecht durch die Corona-Krise 175
  7. Transportrecht in der Corona-Krise 205
  8. Das Arbeitsvertragsrecht in der Coronakrise 223
  9. Vertragsrecht in der Corona-KriseCOVInsAG: Auswirkungen auf die Insolvenzantragspflicht und die Haftung der Organe 245
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