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Vertragsrecht in der Coronakrise
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stehender Nachfrage nach verfügbaren öffentlichen Hilfen, andauernder Finanzierungschwierigkeiten oder sonstiger Umstände geboten scheint. Ein Verweis auf §2 COVInsAG fehlt in §4 COVInsAG, ist allerdings auch nicht erforderlich, da §2 COVInsAG unmittelbar auf die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in §1 COVInsAG verweist. Die Massesicherungspflicht in Zeiten der Corona-Krise Ein wesentlicher Baustein der Massesicherungspflicht ist die Haftung der Organe für Zahlungsabflüsse, die nach Eintritt der materiellen Insolvenz- reife erfolgen. Das System ist bei allen haftungsbeschränkten Gesellschaf- ten vergleichbar. Nachfolgend wird das Beispiel der GmbH verwendet, da es sich bei der GmbH um die häufigste haftungsbeschränkte Gesellschafts- form handelt. Für die haftungsbeschränkte OHG, die haftungsbeschränkte Kommanditgesellschaft, die Aktiengesellschaft sowie die Genossenschaft gelten die nachstehenden Ausführungen sinngemäß. Grundlagen der Massesicherungspflicht Geschäftsführer sind nach §64 Satz1 GmbHG der Gesellschaft zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleistet werden. Es handelt sich schon dem Wortlaut nach nicht um einen Schadensersatz- anspruch, sondern um einen Erstattungsanspruch eigener Art6 („sui gene- ris“). Gem. §64 Satz2 GmbHG gilt der Erstattungsanspruch nicht für Zah- lungen, die auch nach diesem Zeitpunkt mit der Sorgfalt eines ordentli- chen Geschäftsmannes vereinbar sind. Für diese Ausnahme trägt der Ge- schäftsführer die Darlegungs- und Beweislast. Modifikation durch §2 Abs.1 Nr.1 COVInsAG Gem. §2 Abs.1 Nr.1 COVInsAG gelten Zahlungen, die im ordnungsge- mäßen Geschäftsgang erfolgen, insbesondere solche Zahlungen, die der D. I. II. 6 So BGH, Urteil vom 11. Februar 2020 – II ZR 427/18, ZInsO 2020, 779ff. Rn.21 (zu §130a Abs.2 Satz1 HGB); BGH, Urteil vom 21. Mai 2019 – II ZR 337/17, ZInsO 2019, 1529 = ZIP 2019, 1719ff. Rn.16 (zu §64 Satz1 GmbHG). Vertragsrecht in der Corona-Krise 251 https://doi.org/10.5771/9783748909279, am 02.10.2020, 12:06:58 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Vertragsrecht in der Coronakrise
Title
Vertragsrecht in der Coronakrise
Author
Daniel Effer-Uhe
Editor
Alica Mohnert
Location
Baden-Baden
Date
2020
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0927-9
Size
15.3 x 22.7 cm
Pages
258
Categories
Coronavirus
Recht und Politik

Table of contents

  1. Corona und das Allgemeine Leistungsstörungsrecht 11
  2. Wegfall der Geschäftsgrundlage als Antwort des Zivilrechts auf krisenbedingte Vertragsstörungen? - Systemerwägungen zu §313 BGB und sachgerechter Einsatz in der Praxis - 47
  3. Verbraucher- und Gläubigerrechte in der Corona-Krise –Ausweitung oder Einschränkung? 73
  4. Die vertragsrechtlichen Regelungen in Art.240 EGBGB: Voraussetzungen, Rechtsfolgen, offene Fragen 95
  5. Niemand zahlt mehr Miete!? ‑ Die Corona-Krise und ihre Auswirkungen auf die Pflicht zur Mietzahlung 147
  6. Aktuelle Probleme im Reiserecht durch die Corona-Krise 175
  7. Transportrecht in der Corona-Krise 205
  8. Das Arbeitsvertragsrecht in der Coronakrise 223
  9. Vertragsrecht in der Corona-KriseCOVInsAG: Auswirkungen auf die Insolvenzantragspflicht und die Haftung der Organe 245
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