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des Willens, den Handlungen keinen unbedingten und moralischen Wert
erteilen können, ist aus dem vorigen klar. Worin kann also dieser Wert liegen,
wenn er nicht im Willen in Beziehung auf deren verhoffte Wirkung bestehen
soll? Er kann nirgends anders liegen, als im Prinzip des Willens unangesehen
der Zwecke, die durch solche Handlung bewirkt werden können; denn der
Wille ist mitten inne zwischen seinem Prinzip a priori, welches formell ist,
und zwischen seiner Triebfeder a posteriori, welche materiell ist, gleichsam
auf einem Scheidewege, und da er doch irgend wodurch muss bestimmt
werden, so wird er durch das formelle Prinzip des Wollens überhaupt
bestimmt werden müssen, wenn eine Handlung aus Pflicht geschieht, da ihm
alles materielle Prinzip entzogen worden.
Den dritten Satz als Folgerung aus beiden vorigen würde ich so
ausdrücken: Pflicht ist die Notwendigkeit einer Handlung aus Achtung fürs
Gesetz. Zum Objekte als Wirkung meiner vorhabenden Handlung kann ich
zwar Neigung haben, aber niemals Achtung, eben darum weil sie bloß eine
Wirkung und nicht Tätigkeit eines Willens ist. Eben so kann ich für Neigung
überhaupt, sie mag nun meine oder eines andern seine sein, nicht Achtung
haben, ich kann sie höchstens im ersten Falle billigen, im zweiten bisweilen
selbst lieben, d. i. sie als meinem eigenen Vorteile günstig ansehen. Nur das,
was bloß als Grund, niemals aber als Wirkung mit meinem Willen verknüpft
ist, was nicht meiner Neigung dient, sondern sie überwiegt, wenigstens diese
von deren Überschlage bei der Wahl ganz ausschließt, mithin das bloße
Gesetz für sich kann ein Gegenstand der Achtung und hiermit ein Gebot sein.
Nun soll eine Handlung aus Pflicht den Einfluss der Neigung und mit ihr
jeden Gegenstand des Willens ganz absondern, also bleibt nichts für den
Willen übrig, was ihn bestimmen könne, als objektiv das Gesetz und subjektiv
reine Achtung für dieses praktische Gesetz, mithin die Maxime [Fußnote],
einem solchen Gesetze selbst mit Abbruch aller meiner Neigungen Folge zu
leisten.
Es liegt also der moralische Wert der Handlung nicht in der Wirkung, die
daraus erwartet wird, also auch nicht in irgend einem Prinzip der Handlung,
welches seinen Bewegungsgrund von dieser erwarteten Wirkung zu entlehnen
bedarf. Denn alle diese Wirkungen (Annehmlichkeit seines Zustandes, ja gar
Beförderung fremder Glückseligkeit) konnten auch durch andere Ursachen zu
Stande gebracht werden, und es brauchte also dazu nicht des Willens eines
vernünftigen Wesens, worin gleichwohl das höchste und unbedingte Gute
allein angetroffen werden kann. Es kann daher nichts anders als die
Vorstellung des Gesetzes an sich selbst, die freilich nur im vernünftigen
Wesen stattfindet so fern sie, nicht aber die verhoffte Wirkung der
Bestimmungsgrund des Willens ist, das so vorzügliche Gute, welches wir
sittlich nennen, ausmachen, welches in der Person selbst schon gegenwärtig
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Buch Grundlegung zur Metaphysik der Sitten"
Grundlegung zur Metaphysik der Sitten
- Titel
- Grundlegung zur Metaphysik der Sitten
- Autor
- Immanuel Kant
- Datum
- 1785
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 21.0 x 29.7 cm
- Seiten
- 70
- Schlagwörter
- Philosophie, Vernunft, Aufklärung, Ethik, Kritik
- Kategorie
- Geisteswissenschaften
Inhaltsverzeichnis
- Vorrede 4
- Erster Abschnitt 9
- Zweiter Abschnitt 20
- Übergang von der populären sittlichen Weltweisheit zur Metaphysik der Sitten 20
- Die Autonomie des Willens als oberstes Prinzip der Sittlichkeit 48
- Die Heteronomie des Willens als der Quell aller unechten Prinzipien der Sittlichkeit 49
- Einteilung aller möglichen Prinzipien der Sittlichkeit aus dem angenommenen Grundbegriffe der Heteronomie 50
- Dritter Abschnitt 54
- Übergang von der Metaphysik der Sitten zur Kritik der reinen praktischen Vernunft. Der Begriff der Freiheit ist der Schlüssel zur Erklärung der Autonomie des Willens 54
- Freiheit muss als Eigenschaft des Willens aller vernünftigen Wesen vorausgesetzt werden 56
- Von dem Interesse, welches den Ideen der Sittlichkeit anhängt 57
- Wie ist ein kategorischer Imperativ möglich? 61
- Von der äußersten Grenze aller praktischen Philosophie 63
- Schlussanmerkung 70