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vorgestellt wird, um irgend eine dadurch zu bewirkende mögliche Absicht zu
erreichen, in der Tat unendlich viel. Alle Wissenschaften haben irgend einen
praktischen Teil, der aus Aufgaben besteht, dass irgend ein Zweck für uns
möglich sei, und aus Imperativen, wie er erreicht werden könne. Diese
können daher überhaupt Imperativen der Geschicklichkeit heißen. Ob der
Zweck vernünftig und gut sei, davon ist hier gar nicht die Frage, sondern nur
was man tun müsse, um ihn zu erreichen. Die Vorschriften für den Arzt, um
seinen Mann auf gründliche Art gesund zu machen, und für einen
Giftmischer, um ihn sicher zu töten, sind in so fern von gleichem Wert, als
eine jede dazu dient, ihre Absicht vollkommen zu bewirken. Weil man in der
frühen Jugend nicht weiß, welche Zwecke uns im Leben aufstoßen dürften, so
suchen Eltern vornehmlich ihre Kinder recht vielerlei lernen zu lassen und
sorgen für die Geschicklichkeit im Gebrauch der Mittel zu allerlei beliebigen
Zwecken, von deren keinem sie bestimmen können, ob er etwa wirklich
künftig eine Absicht ihres Zöglings werden könne, wovon es indessen doch
möglich ist, dass er sie einmal haben möchte, und diese Sorgfalt ist so groß,
dass sie darüber gemeiniglich verabsäumen, ihnen das Urteil über den Wert
der Dinge, die sie sich etwa zu Zwecken machen möchten, zu bilden und zu
berichtigen.
Es ist gleichwohl ein Zweck, den man bei allen vernünftigen Wesen (so
fern Imperative auf sie, nämlich als abhängige Wesen, passen) als wirklich
voraussetzen kann, und also eine Absicht, die sie nicht etwa bloß haben
können, sondern von der man sicher voraussetzen kann, dass sie solche
insgesamt nach einer Naturnotwendigkeit haben, und das ist die Absicht auf
Glückseligkeit. Der hypothetische Imperativ, der die praktische
Notwendigkeit der Handlung als Mittel zur Beförderung der Glückseligkeit
vorstellt, ist assertorisch. Man darf ihn nicht bloß als notwendig zu einer
ungewissen, bloß möglichen Absicht vortragen, sondern zu einer Absicht, die
man sicher und a priori bei jedem Menschen voraussetzen kann, weil sie zu
seinem Wesen gehört. Nun kann man die Geschicklichkeit in der Wahl der
Mittel zu seinem eigenen größten Wohlsein Klugheit im engsten Verstande
nennen. Also ist der Imperativ, der sich auf die Wahl der Mittel zur eigenen
Glückseligkeit bezieht, d. i. die Vorschrift der Klugheit, noch immer
hypothetisch; die Handlung wird nicht schlechthin, sondern nur als Mittel zu
einer andern Absicht geboten.
Endlich gibt es einen Imperativ, der, ohne irgend eine andere durch ein
gewisses Verhalten zu erreichende Absicht als Bedingung zum Grunde zu
legen, dieses Verhalten unmittelbar gebietet. Dieser Imperativ ist kategorisch.
Er betrifft nicht die Materie der Handlung und das, was aus ihr erfolgen soll,
sondern die Form und das Prinzip, woraus sie selbst folgt, und das
Wesentlich-Gute derselben besteht in der Gesinnung, der Erfolg mag sein,
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Grundlegung zur Metaphysik der Sitten
- Titel
- Grundlegung zur Metaphysik der Sitten
- Autor
- Immanuel Kant
- Datum
- 1785
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 21.0 x 29.7 cm
- Seiten
- 70
- Schlagwörter
- Philosophie, Vernunft, Aufklärung, Ethik, Kritik
- Kategorie
- Geisteswissenschaften
Inhaltsverzeichnis
- Vorrede 4
- Erster Abschnitt 9
- Zweiter Abschnitt 20
- Übergang von der populären sittlichen Weltweisheit zur Metaphysik der Sitten 20
- Die Autonomie des Willens als oberstes Prinzip der Sittlichkeit 48
- Die Heteronomie des Willens als der Quell aller unechten Prinzipien der Sittlichkeit 49
- Einteilung aller möglichen Prinzipien der Sittlichkeit aus dem angenommenen Grundbegriffe der Heteronomie 50
- Dritter Abschnitt 54
- Übergang von der Metaphysik der Sitten zur Kritik der reinen praktischen Vernunft. Der Begriff der Freiheit ist der Schlüssel zur Erklärung der Autonomie des Willens 54
- Freiheit muss als Eigenschaft des Willens aller vernünftigen Wesen vorausgesetzt werden 56
- Von dem Interesse, welches den Ideen der Sittlichkeit anhängt 57
- Wie ist ein kategorischer Imperativ möglich? 61
- Von der äußersten Grenze aller praktischen Philosophie 63
- Schlussanmerkung 70