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Abt#

In katholischen Orden (Benediktiner, Zisterzienser, Prämonstratenser) der Klostervorsteher.

Auch die Pröpste der Augustiner-Chorherren sind Äbte. Der vom Konvent in der Regel auf Lebenszeit gewählte Abt hat Jurisdiktion über die Angehörigen des Klosters, das Recht der Pontifikalien und ist exemt (keinem Bischof unterstellt).


--> Historische Bilder zu Abt (IMAGNO)


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