Arbeitsmarktservice Österreich, AMS#
Mit dem Arbeitsmarktservicegesetz 1994 durch Ausgliederung aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales geschaffenes öffentlich-rechtliches Unternehmen für Dienstleistungen auf dem Arbeitsmarkt (Berufsberatung und Arbeitsvermittlung). Die Aufgaben des AMS umfassen die Durchführung von Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik (Beratung, Vermittlung und arbeitsmarktpolitische Förderung), die Prüfung und Auszahlung von Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit und ordnungspolitische Aufgaben im Rahmen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes. Das AMS ist in 1 Bundes-, 9 Landes- und 106 regionale Geschäftsstellen organisiert, mit (2000) rund 4200 Mitarbeitern. Die Finanzierung des AMS erfolgt im Wesentlichen aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung.
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