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Ordensgemeinschaften in der römisch-katholischen Kirche#

In der Westkirche unterscheidet man heute sechs Grundformen des Ordenslebens, denen sich die einzelnen Verbände zuordnen lassen:

  • Regularkleriker
    • Jesuiten (SJ)
    • Kamillianer (MI)
    • Marianer (MIC)
    • Piaristen (SP)
    • Theatiner (CRth)
  • Kongregationen
    • Klerikale Kongregationen
      • Comboni-Missionare (MCCJ)
      • Kalasantiner (COp)
      • Legionäre Christi (LC)
      • Oblaten (OMI)
      • Oblaten des hl. Franz von Sales (OSFS)
      • Oratorianer (CO)
      • Redemptoristen (CSsR)
      • Salesianer Don Boscos (SDB)
      • Salvatorianer (SDS)
      • Steyler Missionare (SVD)
    • Laienkongregationen
      • Congregatio Jesu (CJ) (lange bekannt als Englische Fräulein, der erste Frauenorden ohne Klausur)
      • die weitaus meisten tätigen Frauenorden, darunter
        • apostolische Schwesterngemeinschaften mit unterschiedlichsten Aufgabengebieten, darunter beispielsweise die Dernbacher Schwestern und viele Gemeinschaften von Franziskanerinnen, Dominikanerinnen, Benediktinerinnen,
        • Barmherzige Schwestern, die in der Regel Kranke und Bedürftige pflegen, und andere weibliche Krankenpflegeorden wie die Canossianerinnen
        • diverse Schulschwestern, die in Erziehung und Ausbildung tätig sind,
        • Missionsschwestern wie die Weißen Schwestern, die Steyler Missionsschwestern oder die Comboni-Missionsschwestern
        • und unzählige andere
      • Brüdergemeinschaften, das umfasst
        • verschiedene als Missionare tätige Missionsbrüderorden, darunter etwa die Weißen Väter (MAfr),
        • Schulbrüder wie die Herz-Jesu-Brüder (SC) oder die Maristen-Schulbrüder (FMS)
        • einige Brüderorden, die in der Krankenpflege wirken, wie die Barmherzige Brüder von Maria Hilf (FMMA), Barmherzige Brüder von Montabaur (FMM) oder die Alexianer (CFA)

Oben nicht aufgelistet sind die mit dem Ordensleben verwandte, relativ junge Lebensform der Säkularinstitute sowie die Gesellschaften apostolischen Lebens (etwa die Pallottiner oder die Vinzentinerinnen), die formalrechtlich nicht als Ordensinstitute betrachtet werden.