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Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfonds, KRAZAF#

1978-96 bestehender Fonds auf Basis einer Vereinbarung nach Artikel 15a B-VG zwischen Bund und Ländern, wichtiges Instrument zur Finanzierung der Krankenhäuser. Er wurde unter anderem aus Umsatzsteuer und Sozialversicherung dotiert (1997: über 47 Milliarden Schilling). Beschlüsse wurden durch die Fondsversammlung als politisches Gremium unter Vorsitz des Gesundheitsministers gefasst. Der Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfond vergab Betriebszuschüsse und sonstige Zuschüsse für österreichische gemeinnützige Krankenanstalten sowie Mittel zur Strukturreform und zur Entlastung des stationären Bereichs. Voraussetzungen der Mittelgewährung durch den Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfond waren die Durchführung der Kostenrechnung, die Leistungsstatistik nach Diagnoseschlüssel ICD-9, die Genehmigung von Neu-, Zu- und Umbauten und von Großgeräten sowie die Einhaltung des Bettenschlüssels für Ärzte. Durch den Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfond erfolgte auch die Erarbeitung eines österreichischen Krankenanstaltenplans sowie eines Systems der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung (LKF), das auf Basis einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern am 1. 1. 1997 in Kraft trat (befristet mit 31. 12. 2000).


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