Krankenhäuser (Krankenanstalten, Spitäler)#
Aufgrund des österreichischen Krankenanstaltengesetzes (KAG) Einrichtungen zur Feststellung und Überwachung des Gesundheitszustands durch Untersuchung, zur Vornahme operativer Eingriffe, zur Vorbeugung, Besserung und Heilung von Krankheiten durch Behandlung, zur Entbindung oder für Maßnahmen medizinischer Fortpflanzungshilfe. Die Leistungen werden stationär oder ambulant erbracht.
Allgemeine Krankenanstalten sind für alle Menschen ohne Rücksicht auf Geschlecht, Alter oder Art der ärztlichen Betreuung bestimmt. Die Einteilung erfolgt nach der Versorgungsstufe in Standardkrankenhäuser für die Grundversorgung von 50.000 bis 90.000 Einwohnern, Schwerpunktkrankenhäuser für die gehobene Versorgung von 250.000 bis 300.000 Einwohnern und Zentralkrankenhäuser, die dem jeweiligen Stand der Medizin entsprechen. Universitätskliniken sind immer Zentralkrankenhäuser
Sonderkrankenanstalten bestehen für bestimmte Personengruppen, bestimmte Erkrankungen (zum Beispiel Lungenkrankheiten), bestimmte Altersstufen (zum Beispiel Kinderkrankenhäuser) und bestimmte Zwecke (zum Beispiel Heeresspitäler). Öffentliche Krankenanstalten müssen öffentlich zugänglich sein und sind gemeinnützig. Private Krankenanstalten können gemeinnützig oder erwerbswirtschaftlich geführt werden.
Die größten Krankenhäuser in Österreich sind: das Allgemeine Krankenhaus Wien (Universitätskliniken) mit 2055 Betten, das Landeskrankenhaus Graz (Universitätskliniken) mit 1988 Betten, das Landeskrankenhaus Klagenfurt mit 1733 Betten, das Landeskrankenhaus Innsbruck (Universitätskliniken) mit 1485 Betten und das Landeskrankenhaus Salzburg mit 1282 Betten.
Geschichte#
Im frühen Christentum wurde unter "Hospital" eine Fremdenherberge verstanden, die sich zur religiös-sozialen Wohlfahrtseinrichtung der Kirche wandelte. Im Mittelalter widmeten sich Mönchsorden (Zisterzienser) sowie Ritter- und Reformorden (Johanniter) der Krankenversorgung. Die Spitäler waren nun wie Kirchen organisiert (großer Krankensaal mit Nischen für Betten - an der Ostseite Altar). Auch die Städte gründeten "Bürgerspitäler" als Einrichtungen für unbemittelte Menschen. Im Hochmittelalter wurden Isoliereinrichtungen für ansteckende Krankheiten (Lepra, Pest) außerhalb der Städte geschaffen. Seit der Mitte des 16. Jahrhunderts wirkt der Orden der Barmherzigen Brüder in der Krankenpflege; die Hospitäler erhielten eigene Wundärzte und ausgebildete Krankenpfleger. Unter Kaiser Joseph II. wurde 1784 das Allgemeine Krankenhaus in Wien eröffnet; damit kam es zur endgültigen Trennung von Armenhaus und Krankenhaus. Seit Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden in den meisten Bezirksstädten Krankenhäuser, deren Grundlage die Reichssanitätsgesetze waren. In der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts erfolgte ein großzügiger Ausbau der Krankenhäuser.
Die österreichischen Bundesländer sind verpflichtet, Krankenhausversorgung durch den Betrieb öffentlicher Krankenhäuser oder durch Vereinbarung mit Rechtsträgern anderer Krankenanstalten sicherzustellen.
Finanzierung#
Krankenhäuser haben laufende Einkünfte aus Pflegegebührenersätzen (Zahlung der Sozialversicherung pro Pflegetag, unterschiedlich je nach Bundesland, 1995 bereits unter 40 % der kostendeckenden Pflegegebühr), Pflegegebühren, Sondergebühren (für höhere Gebührenklasse, meist durch Privatversicherung bezahlt) sowie durch Kostenbeiträge der Patienten. Für die ambulante Behandlung erhalten Krankenanstalten Ambulanzgebühren.
Da diese Einnahmen den Aufwand nicht decken, wurde der Betriebsabgang bis 1996 durch Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfonds, Bundesländer, Gemeinden, Rechtsträger, Beitragsbezirke und Krankenanstaltensprengel ausgeglichen. 1997 wurde ein System der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung (LKF) geschaffen. Zur Durchführung wurde in jedem Bundesland ein Landesfonds eingerichtet, dotiert aus Mitteln von Bund, Land, Gemeinden und Sozialversicherungsträgern. Die Leistungen der Krankenhäuser werden nach einem Punktesystem abgegolten. Die LKF ist vorläufig bis 31. 12. 2000 befristet. Für Lehre und Forschung vergütet der Bund an die Träger der Universitätskliniken den "klinischen Mehraufwand".
Krankenhäuser als Ausbildungsstätten#
Ausbildungserfordernis für praktische Ärzte ist eine mindestens 3-jährige Ausbildung (Turnus) in Krankenhäusern. Für Fachärzte erfolgt in den Krankenhäusern eine mehrjährige praktische Ausbildung. Ausschließlich an Krankenhäusern ausgebildet werden diplomiertes Krankenpflegepersonal, Hebammen, verschiedene Sparten des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes, des medizinisch-technischen Fachdienstes sowie Pflegehelfer. Weiters sorgen die Krankenhäuser für Fort- und Weiterbildung sowie Spezialausbildung medizinischer Berufe.
1996 wurden in österreichischen Krankenhäusern 2,271.660 Patienten mit 21,351.162 Belagstagen behandelt. Während die Krankenhaushäufigkeit (Patienten je 1000 Einwohnern) 1970-96 von 132 auf 249 gestiegen ist, ist die durchschnittliche Verweildauer im selben Zeitraum von 17,0 auf 9,6 Tage gesunken.
Regionale Verteilung der Krankenanstalten in Österreich (2016) | Krankenanstalten | Betten |
---|---|---|
Burgenland | 11 | 1.757 |
Kärnten | 29 | 4.693 |
Niederösterreich | 44 | 11.427 |
Oberösterreich | 31 | 9.875 |
Salzburg | 32 | 5.029 |
Steiermark | 49 | 10.085 |
Tirol | 18 | 5.014 |
Vorarlberg | 11 | 2.202 |
Wien | 48 | 14.756 |
gesamt | 273 | 64.838 |
Verteilung der österreichischen Krankenanstalten nach Rechtsträgern (2016) | Krankenanstalten | Betten |
---|---|---|
Bund | 7 | 322 |
Länder | 89 | 36.230 |
Gemeindeverbände | 10 | 2.339 |
Krankenkassen und Fürsorgeverbände | 33 | 4.622 |
Unfall-, Pensionsversicherungsanstalten | 34 | 1.397 |
Geistl. Orden, Glaubensgemeinschaften | 36 | 10.318 |
Vereine, Stiftungen | 5 | 678 |
Privatpersonen und -gesellschaften | 84 | 8.932 |
gesamt | 273 | 64.838 |
Weiterführendes#
Literatur#
- Gesundheitswesen in Österreich, Loseblattausgabe, herausgegeben vom Verband der Versicherungsunternehmungen Österreichs
- H. Ingruber, Krankenhausbetriebslehre, 1994
- M. Binder, in: T. Tomandl, System des österreichischen Sozialversicherungsrechts, 1994
- Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Das Gesundheitswesen in Österreich, 2/1998.
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