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Politisches System Österreichs#

Gesamtheit aller staatlichen und außerstaatlichen Institutionen, Akteure, Regeln und Verfahren, die in Österreich am politischen Geschehen in Wechselwirkung mit dem sozialen System teilnehmen. Die Bedürfnisse und Interessen werden vor allem von politischen Parteien, Verbänden, sonstigen gesellschaftlichen Gruppen, Medien und Bürgern geäußert, gebündelt und öffentlich diskutiert; aus ihnen gehen auch die Träger politischer Ämter hervor. In den Bereich des Parlaments fällt die Setzung von Normen (Legislative), deren Anwendung durch Regierung und Verwaltung und deren Auslegung von den Gerichten (Judikatur) wahrgenommen wird.

Ein bedeutsames Charakeristikum des politischen Systems Österreichs besteht in der hervorragenden Stellung der Parteien und Verbände im Prozess der politischen Willensbildung und Entscheidungsfindung ("Parteien- und Verbändestaat"). Nicht unumstritten ist insbesonders der wenig transparente Einfluss der großen Wirtschaftsverbände, vor allem durch die Sozialpartnerschaft. Demgegenüber scheint die Rolle des Bürgers stark eingeschränkt, wenn auch seit den 70er Jahren die von den Medien unterstützten neuen sozialen Bewegungen zunehmend politisches Gewicht erlangen. Im staatlichen Bereich besitzt die Bundesregierung gegenüber dem Parlament ein Übergewicht, schwer messbar ist die Einwirkung der Verwaltung auf der politischen Ebene. Ein Gegengewicht bilden unabhängige Kontrollinstanzen, insbesonders Rechnungshof, Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof. Seit Beginn der 80er Jahre nahm die Kritik am politischen System Österreichs zu (Bürgerferne, Machtmissbrauch, Komplexität der Politik), zu tiefgreifenderen Veränderungen kam es aber bisher nicht.


--> Wien, Parlament: Theophil von Hansen, 1873-1883 (Video Album)

Literatur#

  • H. Dachs und andere (Hg.), Handbuch des politischen Systems Österreichs, 1991


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