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vom 13.08.2020, aktuelle Version,

Österreichische Presseförderung

Die österreichische Presseförderung besteht seit 1975 und hat die Förderung österreichischer Printmedien zum Zweck. Ihre Grundlage ist das Presseförderungsgesetz, das zuletzt 2004 novelliert wurde. Die zuständige Behörde ist seit 2004 die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria).

Die Presseförderung ist seit 2014 in eine Vertriebsförderung, eine Förderung „zur Erhaltung der regionalen Vielfalt“ und eine Qualitätsförderung aufgeteilt und insgesamt mit rund 8,7 Millionen Euro dotiert. Aufgrund der Vergabekriterien sind Tageszeitungen, die in keinem Bundesland die Marktführerschaft halten, die größten Empfänger der Förderung.

Geschichte

Die Presseförderung wurde in Österreich im Jahr 1975, zwei Jahre nach Einführung der Umsatzsteuer auf Printmedien, eingeführt.[1] Die Höhe der Förderung pro Zeitung orientierte sich zunächst an der Höhe der abgeführten Umsatzsteuer. Schon 1976 wurden auch die Kosten für Postversand, Fax- und Telefongebühren miteinberechnet. War die Presseförderung zunächst nichts anderes als eine Steuererleichterung auf die eben eingeführte Umsatzsteuer für Zeitungen, erhielt sie nach weiteren Novellen 1985 erstmals auch ein qualitatives Kriterium. Die bisherige Presseförderung lautete ab nun „Allgemeine Presseförderung“ und wurde „nach dem Gießkannenprinzip[2] an alle Tageszeitungen vergeben, zu der die „Besondere Presseförderung“ hinzu kam.[1] Diese hatte die „Erhaltung der Medienvielfalt in den Bundesländern“ zum Zweck, sollte aber nur jene Zeitungen erreichen, die von „besonderer Bedeutung für die politische Meinungs- und Willensbildung“ sind, zugleich aber „keine marktbeherrschende Stellung“ innehaben.[1]

1998 beauftragte das Bundeskanzleramt das Schweizer Prognos-Institut mit der Erstellung eines Weißbuches, das als Diskussionsgrundlage einer Neufassung des Presseförderungsgesetzes dienen sollte. Dieses Weißbuch wurde im Frühjahr 1999 vorgelegt.

Am 18. Juni 1999 wurde die 1985 eingeführte Anzeigengrenze reformiert. Musste eine förderungswürdige Zeitung bislang im Schnitt der vorangegangenen fünf Jahre unter 22 % Anzeigenanteil am Seitenumfang liegen und gab es je nach Höhe der Überschreitung eine abgestufte Senkung der Förderung, wurde diese Regelung nun insofern verschärft, dass bei Überschreitung der 22%-Grenze in einem Jahr im darauffolgenden Jahr die Förderung um zwei Drittel reduziert wird.

In den gesamten 1990ern wurden umgerechnet insgesamt 125,73 Millionen Euro (1,73 Milliarden Schilling) an Presseförderung ausgeschüttet, davon 80,8 Millionen an „besonderer“ und 40 Millionen an „allgemeiner“ Förderung.

2001 wurde die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) gegründet, die 2004 die Zuständigkeit über die Presseförderung übernahm.[3] Die jüngste Gesetzesnovelle trat am 1. Jänner 2004 in Kraft. Hierbei wurde die „Allgemeine Presseförderung“ durch die „Vertriebsförderung“ ersetzt (und zugleich von etwa sechs auf 5,5 Millionen Euro reduziert)[2], und die „Besondere Presseförderung“ wurde in die zwei neuen Förderungskategorien „Besondere Förderung zur Erhaltung der regionalen Vielfalt der Tageszeitungen“ und „Qualitätsförderung für Presseclubs, Ausbildungsinstitutionen und redaktionsinterne Ausbildungen“ aufgeteilt.[2]

Wesentliche Neuerungen der Novelle waren die Erhöhung der 1999 eingeführten Anzeigengrenze am Seitenumfang von 22 auf 50 % und der Ausschluss von Marktführern von Anteilen an der Förderung zur Erhaltung der regionalen Vielfalt.[2] Dies bedeutete das Aus von „Regionalförderungen“ für die „Marktführer“ Kronen Zeitung, Kurier, Kleine Zeitung, die Oberösterreichischen Nachrichten, die Salzburger Nachrichten und die Tiroler Tageszeitung.[2] Größte Profiteure der Novelle waren Der Standard, Die Presse, das Wirtschaftsblatt, die Kärntner Tageszeitung, das Neue Volksblatt, die Neue Vorarlberger Tageszeitung und die Salzburger Volkszeitung. Starke Abzüge bei der Förderhöhe aufgrund der in manchen Jahren überschrittenen Anzeigengrenze, wovon etwa Der Standard und Die Presse betroffen waren, waren somit nicht mehr denkbar.[2]

Kommission

Die Presseförderungskommission ist jene Stelle der KommAustria, die für die Vergabe der Fördermittel an österreichische Tageszeitungen zuständig ist. Die Kommission besteht seit 2004 aus sechs Mitgliedern, die zu je einem Drittel vom Bundeskanzler, dem Verband Österreichischer Zeitungen und von der Gewerkschaft gestellt werden.[2] Zuvor fiel die Entscheidungsverantwortung an das Bundeskanzleramt. Sowohl vor 2004 als auch seit Einrichtung einer Kommission werden immer wieder Vorwürfe der Intransparenz und der bevorzugten Förderung von „Hofberichterstattern“ und der verringerten Förderung oder Ablehnung von Förderanträgen regierungskritischer Medien laut (siehe Abschnitt „Kritik“).

Fördermittel

Zwischen der Gesetzesnovelle 1985 und jener Novelle des Jahres 2004 teilte sich die Presseförderung in „Allgemeine“ und „Besondere“ Presseförderung auf. Die „Allgemeine“ wurde zum überwiegenden Teil nach dem Gießkannenprinzip an alle österreichischen Tages- und Wochenzeitungen vergeben. Ein kleiner Teil war für Ausbildungsmaßnahmen im Journalismusbereich vorgesehen. Die „Besondere Förderung“ war in etwa für jene Tageszeitungen bestimmt, die regionale Vielfalt sowie Medienvielfalt an sich erhalten. Um in den Genuss dieses größeren Teils der Förderungen zu kommen, mussten die Zeitungen jährlich Anträge stellen, die von der Kommission beurteilt wurden. Jährlich bekamen so etwa ein halbes Dutzend Tageszeitungen zwischen etwa einer halben und rund zwei Millionen Euro an zusätzlicher Förderung. Die Kriterien für die Vergabe und die Höhe dieser Förderung war denkbarer Weise umstritten und stetiger Kritik aus Parteien und Medien ausgesetzt, was zu häufigen Novellen des Gesetzes führte.[2]

Im Jahr 2000 betrug die allgemeine Presseförderung 6,4 und die besondere Presseförderung 9,6 Millionen Euro, im darauffolgenden Jahr sanken diese auf 5,9 und 9,3 Millionen Euro. Nachdem 2001 die steirische Zeitung „Neue Zeit“ pleitegegangen war, wurden deren Förderungsanteile von rund 1,8 Millionen Euro aus dem Fördertopf entfernt. Seither beträgt die besondere Presseförderung nur noch zwischen 7 und 7,5 Millionen Euro. 2003 wurden Anträge der „Salzburger Volkszeitung“ sowie des „Wirtschaftsblatts“ auf „Besondere Presseförderung“ abgelehnt. Auch die allgemeine Förderung, deren überwiegender Teil alle Printmedien relativ gleichmäßig betrifft, wurde bis 2003 auf 6 Millionen Euro reduziert. 3,61 Millionen gingen hiervon an Tageszeitungen, 1,89 Millionen an Wochenzeitungen. Eine halbe Million hiervor war für Ausbildungsmaßnahmen vorgesehen.[2]

Die Fördermittel waren nach der Gesetzesnovelle 2004 mit 13,93 Millionen Euro dotiert und teilten sich in Vertriebsförderung (4,91 Millionen Euro), Besondere Förderung zur Erhaltung der regionalen Vielfalt der Tageszeitungen (7,21 Millionen Euro) und Qualitäts- und Zukunftssicherung (1,81 Millionen Euro) auf.[2]

Im Zuge des Sparpakets 2012, und erneut 2014 wurde die Presseförderung reduziert. Seither gibt es jährlich 3,89 Millionen Euro Vertriebsförderung, 3,24 Millionen Euro Besondere Förderung und 1,56 Millionen Euro Qualitätsförderung.[4]

Kritik

Die österreichische Presseförderung war und ist von Beginn an Kritik und Reformforderungen verschiedener Seiten ausgesetzt. Zu den Hauptkritikpunkten gehört der Vorwurf der Belohnung von Hofberichterstattung im Sinne der jeweils regierenden Parteien, die Förderung auch politisch extremer Positionen sowie die Einschränkung auf Printmedien. Das Presseförderungsgesetz wurde bisher von fast jeder Regierung novelliert.[2]

Im Jahr 2000, nach dem Antritt der rechtskonservativen Regierung Schüssel I, wurde von der in Staatseigentum befindlichen österreichischen Post die nötige Mindestauflage einer Publikation, um in die billigste Zeitungsversandklasse „Sponsoring-Post“ zu fallen, von 300 auf 1.000 Stück erhöht, was für jene Medien, die unter diese Grenze fallen, eine Preiserhöhung von „bestenfalls“ 160 %, „im schlechtesten Fall bis über 500 %“ bedeutete.[5] Etwas geringer, aber dennoch deutlich, fielen die Preiserhöhungen für Auflagen über 1.000 Stück aus. Hinzu kam ein Verbot von „Fremdbeilagen“, was zu den erhöhten Versandkosten zusätzlich eine Verringerung der Einkommensmöglichkeit bedeutet. Alles in allem führten die Tarifänderungen zu Preiserhöhungen, die für eine „gemeinnützige Organisationen nicht zu verkraften ist“.

Sowohl das für die Post zuständige Infrastrukturministerium als auch der für die Presseförderung im Bundeskanzleramt zuständige „Staatssekretär für Kunst und Medien“ Franz Morak lehnten jede Verantwortung und Handlungsmöglichkeit ab. In der Tatsache, dass die Tariferhöhungen nur für Publikationen unter 1.000 Stück zutreffen, sehen Kritiker wie Kulturverbände und die Interessensvertretung österreichischer Gemeinnütziger Vereine (IÖGV) eine gezielte Benachteiligung von gemeinnützigen Organisationen und alternativen Lokalmedien, da Gemeinde-, Vereins- und Parteizeitungen in der Regel über höhere Auflagen verfügen und in jedem Fall von Steuer- oder Parteigeldern finanziert werden.[6] Laut IÖGV hat sich die Anzahl der in Österreich erscheinenden Zeitungstitel aufgrund der neuen Benachteiligungen für Kleinstmedien von 8.700 im Jahr 2000 auf 3.500 im Jahr 2001 mehr als halbiert.[7]

Eine die Presseförderung seit je her begleitende Kritik, die auch nach der Einrichtung einer Kommission weiter besteht, ist jene der bevorzugten Förderung von „Hofberichterstattern“. Dieser Vorwurf wurde etwa 2008 bei der hoch dotierten Förderung der Niederösterreichischen Nachrichten, einer marktführenden Wochenzeitung, die als Hofberichterstatter der Landesregierung gilt, laut.[8]

Einzelnachweise

  1. 1 2 3 Presseförderung: Sicherung der Vielfalt. (Memento vom 8. Mai 2010 im Internet Archive) Verband Österreichischer Zeitungen, abgerufen am 21. Oktober 2008.
  2. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 @1@2Vorlage:Toter Link/www.medialine.de(Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven: Presseförderung in Österreich) In: medialine.de. Medialexikon Österreich, abgerufen am 21. Oktober 2008.
  3. Maria-Anna Kollmann: Machtkonzentration in der KommAustria. In: kulturrat.at. 11. September 2006, abgerufen am 21. Oktober 2008.
  4. Presseförderung bleibt vorerst bei 8,7 Millionen Euro pro Jahr. In: derstandard.at. 21. März 2018, abgerufen am 27. Dezember 2019.
  5. Udo Danielczyk: Die Post bringt alle um? (Memento vom 17. Januar 2010 im Internet Archive) Kulturplattform Oberösterreich, abgerufen am 22. Oktober 2008.
  6. Positionen Zeitungsversand. (Memento vom 4. März 2016 im Internet Archive) Kulturplattform Oberösterreich, abgerufen am 22. Oktober 2008.
  7. Pressetext Austria: Vereine fordern Bundesmittel für Post-Zeitungstarife (Memento vom 29. April 2007 im Webarchiv archive.today). In: pressetext.at. 10. August 2001.
  8. @1@2Vorlage:Toter Link/derstandard.at(Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven: ‚Hofberichterstattung‘: Kritik an Presseförderung.) In: derstandard.at. 20. Juni 2008.