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vom 07.05.2020, aktuelle Version,

Altbundeskanzler

Die Bezeichnung Altbundeskanzler, verkürzt auch Altkanzler, ist in Deutschland und Österreich für einen nicht mehr amtierenden Bundeskanzler gebräuchlich. In der Schweiz ist die Schreibweise alt Bundeskanzler üblich.

Deutschland

Ehemalige Amtsinhaber

In Deutschland ist Gerhard Schröder aktuell der einzig lebende Altbundeskanzler. Man spricht ihn jedoch allenfalls als Herr Bundeskanzler, nie als Herr Altbundeskanzler oder Herr Ex-Bundeskanzler an. In den Medien kann durch Beifügung des Wortes „Alt-“ deutlich gemacht werden, wer gemeint ist.

Die größte Anzahl an gleichzeitig noch lebenden Altbundeskanzlern, die in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland erreicht wurde, ist drei. Diese wurde bereits drei Mal erreicht:

  1. Ludwig Erhard, Kurt Georg Kiesinger und Willy Brandt (1974–1977)
  2. Kurt Georg Kiesinger, Willy Brandt, Helmut Schmidt (1982–1988)
  3. Helmut Schmidt, Helmut Kohl, Gerhard Schröder (2005–2015)

Stellung

Altbundeskanzler dürfen in Deutschland lebenslang offiziell den Titel Bundeskanzler mit dem Zusatz a. D. (außer Dienst) führen. Außerdem haben Altbundeskanzler auch weiterhin Anspruch auf einen Dienstwagen mit Fahrer sowie Personenschutz. In der Regel führen Altbundeskanzler zur Repräsentation und zur Erledigung ihrer Aufgaben ein Büro, das beim Deutschen Bundestag angesiedelt ist.[1]

Österreich

In Österreich gelten Franz Vranitzky, Viktor Klima, Wolfgang Schüssel, Alfred Gusenbauer, Werner Faymann und Christian Kern als Altbundeskanzler sowie Brigitte Bierlein als Altbundeskanzlerin.

Altkanzler

Auch wenn Altkanzler eine übliche Verkürzung für Altbundeskanzler ist, trifft sie jedoch für jeden ehemaligen Kanzler zu. D. h. jeder ehemalige Universitäts- oder Hochschulkanzler kann ebenfalls durch Altkanzler gemeint sein.

Siehe auch

Wiktionary: Altbundeskanzler  – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Was steht dem Bundeskanzler a. D. zu? In: Kölner Stadt-Anzeiger. (ksta.de [abgerufen am 25. Dezember 2017]).

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