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vom 26.10.2018, aktuelle Version,

Bezirk Brixen

Der Bezirk Brixen war ein Politischer Bezirk in der Gefürsteten Grafschaft Tirol. Der Bezirk umfasste Gebiete im östlichen Südtirol. Sitz der Bezirkshauptmannschaft war die Gemeinde Brixen. Das Gebiet wurde nach dem Ersten Weltkrieg Italien zugeschlagen.

Geschichte

Die modernen, politischen Bezirke der Habsburgermonarchie wurden 1868 im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung geschaffen.[1]

Der Bezirk Brixen wurde dabei 1868 aus den zwei Gerichtsbezirken Brixen und Sterzing gebildet.[2] Im Bezirk Brixen lebten 1869 25.186 Personen, wobei der Bezirk 4069 Häuser beherbergte[3] und 20,9 Quadratmeilen umfasste.[2]

Der Bezirk Brixen umfasste 1910 eine Fläche von 1202,89 km² und beherbergte eine Bevölkerung von 30.365 Personen, davon hatten 28.750 Deutsch, 413 Italienisch oder Ladinisch und 1.202 eine andere Sprache als Umgangssprache angegeben oder waren Staatsfremde. Der Bezirk bestand aus zwei Gerichtsbezirken mit 38 Gemeinden.[4]

Durch die Grenzbestimmungen des am 10. September 1919 abgeschlossenen Vertrages von Saint-Germain wurde der Bezirk Brixen fast zur Gänze Italien zugeschlagen. Lediglich der nördlich der neuen Grenze verbliebene Teil der Gemeinde Brenner blieb bei Österreich und wurde der Gemeinde Gries am Brenner eingegliedert.

Gemeinden

Der Bezirk Brixen umfasste Ende Oktober 1916 die 38 Gemeinden Afers, Albeins, Brenner, Brixen, Mauls, Stilfes, Trens, Gossensaß, Jaufenthal, Lüsen, Mareit, Meransen, Milland-Sarns, Mittewald, Mühlbach, Natz, Neustift, Niedervintl, Pfeffersberg, Pfitsch, Pflersch, Pfunders, Ratschings, Telfes, Ridnaun, Ried, Rodeneck, Schabs, Schalders, Springes, St. Andrä, Sterzing, Tschöfs, Thuins, Vahrn, Vals, Weitenthal und Wiesen.

Literatur

  • k. k. Statistische Central-Commission (Hrsg.): Orts-Repertorium der gefürsteten Grafschaft Tirol und Vorarlberg. Auf Grund der Volkszählung vom 31. December 1869 bearbeitet. Innsbruck 1873
  • k. k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Tirol und Vorarlberg. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1917 (Spezialortsrepertorien der österreichischen Länder. Band VIII. Tirol und Vorarlberg)

Einzelnachweise

  1. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …“
  2. 1 2 Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868, die Durchführung des Gesetzes vom 19. Mai 1868 (Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 44) in Böhmen, Dalmatien, Oesterreich unter und ob der Enns, Steiermark, Kärnthen, Bukowina, Mähren, Schlesien, Tirol und Vorarlberg, Istrien, Görz und Gradiska betreffend.
  3. k.k. Statistische Central-Commission (Hrsg.): Orts-Repertorium der gefürsteten Grafschaft Tirol und Vorarlberg. Auf Grund der Volkszählung vom 31. December 1869 bearbeitet. Innsbruck 1873, S. 15
  4. k. k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Tirol und Vorarlberg. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1917, S. 19