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vom 08.01.2020, aktuelle Version,

Dieter Kandlhofer

Dieter Kandlhofer (* 31. Juli 1970 in Vorau, Steiermark) ist ein österreichischer Beamter und Unternehmer.

Berufliches

Kandlhofer maturierte 1988 am BORG Birkfeld und leistete anschließend den Präsenzdienst beim Bundesheer. Von 1989 bis 1991 absolvierte er die zwei Jahre dauernde Ausbildung zum Sicherheitswachebeamten und war anschließend bis 1997 eingeteilter Beamter im Rang eines Revierinspektors im ersten Wiener Gemeindebezirk. Gleichzeitig studierte er ab 1991 Rechtswissenschaften an der Universität Wien und schloss das Studium im Jahr 1997 als Mag. iur. ab.

Von 1997 bis 2009 war Kandlhofer in diversen Funktionen im Bundeskanzleramt tätig, zuletzt als Bereichsleiter für Personal, Organisation und Revision und stellvertretender Sektionschef. Zudem war er von 2002 bis 2007 Referent an der Vienna Business School. In den Jahren 2009 bis 2017 war Dieter Kandlhofer als Präsidialdirektor der höchste Beamte des österreichischen Verfassungsgerichtshofs.

Seit 2014 ist er zudem Aufsichtsratsvorsitzender der Bundespensionskasse und seit 2016 geschäftsführender Gesellschafter der wideho.at GmbH mit Sitz in Hagenbrunn[1], die Beratungen und Moderationen anbietet.

Nach der Angelobung der Bundesregierung Kurz I wurde Kandlhofer unter Bundeskanzler Sebastian Kurz im Dezember 2017 zum Generalsekretär im Bundeskanzleramt bestellt. Er bekleidete dieses Amt kurzfristig auch in der Bundesregierung Bierlein. Er leitet provisorisch die Präsidialsektion des Bundeskanzleramts.[2] Nach Bildung der Bundesregierung Kurz II im Jänner 2020 wurde er zum Generalsekretär im Verteidigungsministerium bestellt.[3]

Politisches

Kandlhofer ist für die ÖVP Gemeinderatsmitglied und Gemeindevorstand sowie ÖAAB-Obmann in Hagenbrunn.

Einzelnachweise

  1. wideho.at GmbH auf firmenabc.at, abgerufen am 28. September 2018
  2. Lisa Nimmervoll: Kanzlerin Bierlein lässt die Generalsekretariate evaluieren - derStandard.at. In: Der Standard. 4. Juni 2019, abgerufen am 4. Juni 2019.
  3. Neue Heimat für Minister, neue Mandatare, neue Sprecher. In: Die Presse. 7. Januar 2020, abgerufen am 8. Januar 2020.

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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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