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vom 11.02.2022, aktuelle Version,

Gerichtsbezirk Urfahr

Gerichtsbezirk
Urfahr

Lage im Bundesland
 Gerichtsbezirk Urfahr
 Landesgericht Linz
Basisdaten
Bundesland Oberösterreich
Bezirk Urfahr-Umgebung und Linz
Sitz des Gerichts Linz
Kennziffer 4162
zuständiges Landesgericht  Linz
Fläche 450,68 km2
(31. Dezember 2019)

Der Gerichtsbezirk Urfahr ist ein dem Bezirksgericht Urfahr unterstehender Gerichtsbezirk in den politischen Bezirken Urfahr-Umgebung und Linz (Bundesland Oberösterreich) mit 115.720 Einwohnern (Stand: 1. Jänner 2020).[1]

Geschichte

Der Gerichtsbezirk Urfahr wurde am 4. Juli 1850 gemeinsam mit 46 anderen Gerichtsbezirken in Oberösterreich durch einen Erlass des k. k. Oberlandesgerichtes Linz geschaffen. Er umfasste ursprünglich die 23 Steuergemeinden Altenberg, Engerwitzdorf, Gallneukirchen, Hellmonsödt, Holzwiesen, Katzbach, Katzgraben, Kirchschlag, Klendorf, Lachstadt, Lichtenberg, Niederkulm, Oberbayring, Oberndorf, Pelmberg, Pöstlingberg, Pröselsdorf, Pulgarn, Ridl, Sonnberg, Steinbach, Steyregg und Urfahr.[2]

Zunächst trug der Gerichtsbezirk den Namen „Linz III. Sektion“; noch 1850 wurde der Name in „Urfahr bei Linz“ geändert.[3]

Der Gerichtsbezirk bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[4] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Linz, Ottensheim, Enns und Sankt Florian den Bezirk Linz.[5]

1903 wurde der Gerichtsbezirk Urfahr vom Bezirk Linz abgetrennt und gemeinsam mit dem Gerichtsbezirk Ottensheim und dem vom Bezirk Freistadt abgetrennten Gerichtsbezirk Leonfelden dem neu gebildeten Bezirk Urfahr zugewiesen, wobei die Bezirkshauptmannschaft am 1. Oktober 1903 ihre Arbeit aufnahm.[6]

Trotz der Eingemeindung von Urfahr und Pöstlingberg nach Linz 1915 sowie von St. Magdalena 1938 blieben die neuen Linzer Stadtteile Teil des Gerichtsbezirks Urfahr. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurde der Bezirk Urfahr-Umgebung aufgelöst und der Gerichtsbezirk Urfahr dem neu gebildeten Verwaltungsbezirk Linz (später Landkreis Linz) angeschlossen.

Der Gerichtsbezirk Urfahr wurde nach dem Zweiten Weltkrieg 1958 ebenso wie die Gerichtsbezirke Ottensheim und Sankt Florian aufgelöst. An die Stelle des Gerichtsbezirkes Urfahr trat in der Folge der Gerichtsbezirk Urfahr-Umgebung.[7] Diesem wurden per Verordnung 1958 die Gemeinden des heutigen Gerichtssprengels zugewiesen. Der Gerichtssprengel umfasst seither das Gebiet der ehemaligen Gerichtsbezirke Urfahr (ohne die nördlich der Donau liegenden, zu Linz eingemeindeten Stadtteile Urfahr und St. Magdalena).[8]

1960 wurde aus dem Gerichtsbezirk Urfahr-Umgebung und dem Gerichtsbezirk Leonfelden der Bezirk Urfahr-Umgebung wiedererrichtet.[9]

2013 wurde der Gerichtsbezirk wieder in „Urfahr“ umbenannt und die Linzer Stadtteile nördlich der Donau (Urfahr, Pöstlingberg und St. Magdalena) dem Gerichtsbezirk zugeordnet.[10]

Gerichtssprengel

Der Gerichtsbezirk Urfahr besteht aus den Gemeinden Alberndorf in der Riedmark, Altenberg bei Linz, Eidenberg, Engerwitzdorf, Feldkirchen an der Donau, Gallneukirchen, Goldwörth, Gramastetten, Hellmonsödt, Herzogsdorf, Kirchschlag bei Linz, Lichtenberg, Ottensheim, Puchenau, Sankt Gotthard im Mühlkreis, Sonnberg im Mühlkreis, Steyregg und Walding sowie aus den Linzer Stadtteilen Urfahr, Pöstlingberg, St. Magdalena und dem 2014 neu gebildeten Dornach-Auhof.

Am 1. Jänner 2020 waren im Gerichtsbezirk 115.720 Einwohner mit Hauptwohnsitz gemeldet.

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. paket_bevoelkerungsstand_2020_-_gerichtsbezirke.zip (Excel, 22,2 KB), erstellt von Statistik Austria am 6. Juli 2020.
  2. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Österreich ob der Enns 1850, XXV. Stück, Nr. 288: Erlaß des k. k. Oberlandesgerichtes für die Kronländer Oesterreich ob der Enns und Salzburg vom 4. Juli 1850 auf ALEX – Historische Rechts- und Gesetzestexte Online
  3. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Österreich ob der Enns 1850, XXXI. Stück, Nr. 352: Erlaß des k. k. Oberlandesgerichtes für Oesterreich ob der Enns und Salzburg vom 16. August 1850.
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich, Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44: „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen…“
  5. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich, Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868.
  6. Landesgesetz- und Verordnungsblatt für das Erzherzogtum Österreich ob der Enns, 1903, Stück XVII., Nr. 27: Kundmachung der Statthalterei betreffend die Errichtung einer Bezirkshauptmannschaft in Urfahr in Oberösterreich
  7. BGBl. Nr. 14/1958: Bundesgesetz vom 22. Jänner 1958, betreffend Bezirksgerichte im Sprengel des Landesgerichtes Linz.
  8. BGBl. Nr. 42/1958: Verordnung der Bundesregierung vom 25. Februar 1958 über die Sprengel der Bezirksgerichte Linz, Urfahr-Umgebung und Linz-Land
  9. Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jg. 1960, 10. Stück, Nr. 20: Verordnung der o.ö. Landesregierung vom 6. Juli 1959.
  10. Bezirksgerichte-Verordnung für Oberösterreich 2012, BGBl. II Nr. 205/2012