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vom 18.08.2021, aktuelle Version,

Gerichtsbezirk Wildon

Ehemaliger  Gerichtsbezirk
Wildon
Basisdaten
Bundesland Steiermark
Bezirk Leibnitz
Sitz des Gerichts Wildon
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  LGS Graz
LGZ Graz
Fläche 179,90 km2
(1991)
Einwohner 16.173
Aufgelöst 1. Juli 2002
Zugeteilt zu Leibnitz

Der Gerichtsbezirk Wildon war ein dem Bezirksgericht Wildon unterstehender Gerichtsbezirk im Bundesland Steiermark. Der Gerichtsbezirk umfasste den nördlichen Teil des politischen Bezirks Leibnitz und wurde 2002 dem Gerichtsbezirk Leibnitz zugeschlagen.

Geschichte

Der Gerichtsbezirk Wildon wurde durch eine 1849 beschlossene Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission geschaffen und umfasste ursprünglich die 35 Gemeinden Allerheiligen, Badendorf, Breitenfeld, Edelstauden, Empersdorf, Feiting, Felgitsch, Flüßing, Hainsdorf, Hart, Haslach, Heiligen Kreuz, Hengsberg, Kainach, Lappach, Lebring, Petzendorf, Pirching, Pöls, Preding, Ragnitz, Rettenbach, Schönberg, Schrötten, St. Georgen, St. Margarethen, Sankt Ulrich am Waasen, Stocking, Sukdull, Tobis, Unterhaus, Weitendorf, Wildon, Wolfsberg und Wutschdorf.[1][2]

Der Gerichtsbezirk Wildon bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[3] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Leibnitz und Arnfels den Bezirk Leibnitz.[4]

1910 umfasste der Gerichtsbezirk 202,70 km²[5] und verkleinerte sich nach dem Ersten Weltkrieg auf 187,65 km²,[6] wobei der Gerichtsbezirk die Gemeinde Petzendorf an den Gerichtsbezirk Graz Umgebung und die Gemeinden Preding und Tobis an den Gerichtsbezirk Deutschlandsberg abtreten musste.[7]

Durch geringfügige Grenzänderungen und die Abtretung der Gemeinde Pöls an den Gerichtsbezirk Graz Umgebung per 1. Jänner 1957[8] reduzierte sich die Fläche des Gerichtsbezirks bis 1991 auf 179,90 km², wobei eine kleinere Gebietsverkleinerung des Gerichtsbezirkes aus der per 1. Jänner 1932 in Kraft getretenen Grenzänderung zwischen der Gemeinde Gralla und den Ortsgemeinden Haslach und Ragnitz zu Gunsten von Gralla resultierte.[9]

Durch die „Bezirksgerichte-Verordnung Steiermark“ der Bundesregierung wurde der Gerichtsbezirk Wildon aufgelöst und dessen Gebiet mit dem Gerichtsbezirk Leibnitz vereinigt.[10]

Durch die Auflösung der benachbarten Gerichtsbezirke wuchs das Gebiet des Gerichtsbezirkes Leibnitz auf 501,35 km² (1981) bzw. 682,69 km² (2010) an.

Gerichtssprengel

Der Gerichtssprengel umfasste zum Zeitpunkt seiner Auflösung die 14 Gemeinden Allerheiligen bei Wildon, Breitenfeld am Tannenriegel, Empersdorf, Hainsdorf im Schwarzautal, Heiligenkreuz am Waasen, Hengsberg, Lebring-Sankt Margarethen, Ragnitz, Sankt Georgen an der Stiefing, Sankt Ulrich am Waasen, Stocking, Weitendorf, Wildon und Wolfsberg im Schwarzautal.

Einzelnachweise

  1. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Steiermark. 1850, XXI. Stück, Nr. 378: Erlass des Statthalters vom 20. September 1850, womit die nach dem provisorischen Gesetze vom 17. März 1849 errichteten neuen Ortsgemeinden mit ihrer Zutheilung in die politischen Gerichts- und Steueramts-Bezirke in dem Kronlande Steiermark bekannt gemacht werden.
  2. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Steiermark. 1850 (Beilage Kreis Gratz)
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  5. k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Steiermark. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1917
  6. Bundesamt für Statistik (Hrsg.): Ortsverzeichnis von Österreich. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 7. März 1923. Wien 1930, S. St. 2
  7. Bundesamt für Statistik (Hrsg.): Ortsverzeichnis von Österreich. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 7. März 1923. Wien 1930, S. St. 80
  8. http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?apm=0&aid=lgm&datum=19560004&zoom=2&seite=00000100&ues=0&x=15&y=12
  9. Landesgesetzblatt für das Land Steiermark. 1932, 8. Stück, Nr. 28: „Gesetz vom 29. Jänner 1932, betreffend die Änderung der Grenzen zwischen der Ortsgemeinde Gralla des Gerichtsbezirkes Leibnitz einerseits und den Ortsgemeinden Haslach und Ragnitz des Gerichtsbezirkes Wildon anderseits, weiters zwischen den autonomen Bezirken Leibnitz und Wildon“
  10. BGBl. II Nr. 82/2002: Verordnung der Bundesregierung über die Zusammenlegung von Bezirksgerichten und über die Sprengel der verbleibenden Bezirksgerichte in der Steiermark (Bezirksgerichte-Verordnung Steiermark)

Literatur

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