Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!

unbekannter Gast
vom 02.09.2020, aktuelle Version,

Hans Rizzi

Hans Rizzi (* 3. Jänner 1880 in Villach, Kärnten[1]; † 16. November 1968 in Wien) war österreichischer Volkswirt sowie Beamter.

Leben

Der gebürtige Villacher Hans Rizzi wandte sich nach der Matura den Studien der Rechtswissenschaften, Staatswissenschaften und Philosophie an den Universitäten Wien, München und Heidelberg zu. 1904 erfolgte an der Universität Wien seine Promotion zum Dr. iur.

Hans Rizzi trat in der Folge in die k.k. Statistische Zentralkommission ein. 1906 wurde ihm die Leitung des Statistischen Landesamtes für Niederösterreich übertragen. Während des Ersten Weltkriegs war Hans Rizzi in der Ernährungsverwaltung eingesetzt, 1919 wechselte er in das deutschösterreichische Staatsamt für Finanzen. Dem diesem 1920 folgenden Bundesministerium für Finanzen gehörte er bis 1938 an, zusätzlich fungierte er von 1923 bis 1938 als Staatskommissär der Oesterreichischen Nationalbank. 1940 wurde er als Sektionschef vom NS-Regime pensioniert.

Am 4. Mai 1945 wurde der parteilose Dr. Hans Rizzi zum Unterstaatssekretär im Staatsamt für Finanzen in der provisorischen Regierung Renner ernannt, die am 20. Dezember 1945 demissionierte. Im gleichen Jahr wurde er in der Nachfolge des von der Regierung als öffentlicher Verwalter der Nationalbank eingesetzten Eugen Kaniak als Präsident der Oesterreichischen Nationalbank bestellt und blieb dies bis zu seiner Verabschiedung in den Ruhestand 1952. Er wurde am Neustifter Friedhof bestattet.[2]

Literatur

Einzelnachweise

  1. Matricula Online – Villach - St. Jakob, Geburtsbuch IX, 1874-1884, Seite 148, Eintrag Nr. 8, 3. Zeile
  2. Johann Rizzi in der Verstorbenensuche bei friedhoefewien.at

License Information of Images on page#

Image DescriptionCreditArtistLicense NameFile
Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
Public domain
Datei:Austria Bundesadler.svg