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vom 13.02.2022, aktuelle Version,

Heidrun Silhavy

Heidrun Silhavy (2008)

Heidrun Silhavy (* 20. Mai 1956 in Graz) ist eine österreichische Politikerin (SPÖ). Vom 1. Juli bis 2. Dezember 2008 bekleidete sie das Amt der Bundesministerin für Frauen und Medien im Kabinett Gusenbauer. Sie folgte in dieser Position Doris Bures nach.

Leben

Heidrun Silhavy legte ihre Matura 1974 ab und arbeitete anschließend von 1976 bis 1981 in der volkswirtschaftlichen Abteilung der AK Steiermark. Seit 1981 war sie steirische ÖGB-Landesfrauensekretärin. Im Jahr 1990 wurde sie Vorsitzende der sozialdemokratischen Gewerkschafter in der AK Steiermark und wirkte in diesem Amt bis 1994. Nebenher ist sie seit 1991 ein gewähltes Mitglied der Landesexekutive Steiermark des ÖGB.

Seit 1994 ist Silhavy Abgeordnete zum Nationalrat. Ein Jahr später wurde sie stellvertretende Landesparteivorsitzende der SPÖ Steiermark und Mitglied des Landesparteipräsidiums der SPÖ. Im gleichen Jahr wurde sie Mitglied des Bundesparteivorstandes. Von 1998 bis 2002 bekleidete sie das Amt der stellvertretenden Landesfrauenvorsitzenden der SPÖ Steiermark und ist nebenher seit 2000 stellvertretende Klubvorsitzende der sozialdemokratischen Parlamentsfraktion. Des Weiteren wurde Silhavy 2000 SPÖ-Sozialsprecherin.

Von Jänner 2007 bis Juni 2008 bekleidete Silhavy das Amt der Staatssekretärin im Bundeskanzleramt, zuständig für Regionalpolitik und Verwaltungsreform.[1] Am 23. Juni 2008 wurde sie als designierte Frauenministerin in der Nachfolge ihrer Parteikollegin Doris Bures bekannt gegeben. Angelobung und Amtsübergabe war am 1. Juli. Am 2. Dezember 2008 übernahm Gabriele Heinisch-Hosek ihr Amt.

Silhavy ist geschieden, sie hat einen Sohn und zwei Enkelkinder.

Auszeichnungen

Commons: Heidrun Silhavy  – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Staatssekretärin Silhavy für Leistungsqualität in der öffentlichen Verwaltung. Presseaussendung, APA, OTS0257, 20. Mai 2008.
  2. Aufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952 (PDF; 6,9 MB)

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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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Frauenministerin Heidrun Silhavy beim Interview. Bundesfrauenkonferenz 2008 im Linzer Design-Center. Flickr : Bundesfrauenkonferenz 2008 in Linz SPÖ Presse und Kommunikation Foto: Johannes Zinner
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Datei:Heidrun Silhavy - Bundesfrauenkonferenz 2008 in Linz.jpg