Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!
unbekannter Gast
vom 01.05.2025, aktuelle Version,

Landesgericht Eisenstadt

Osterreich Österreich
Landesgericht Eisenstadt
 LG Eisenstadt p1
Staatliche Ebene Bund
Stellung ordentliches Gericht
Bestehen seit 1959[1]
Hauptsitz Eisenstadt, Wiener Straße 9
Präsident Bernhard Kolonovits
Website www.justiz.gv.at
Zubau des Justizzentrums Eisenstadt, in dem unter anderem das Landesgericht untergebracht ist

Das Landesgericht Eisenstadt (kurz: LG Eisenstadt) ist eines von 20 Landesgerichten in Österreich. Es befindet sich im Gebäude Wiener Straße 9, in dem auch das Bezirksgericht Eisenstadt und die Staatsanwaltschaft Eisenstadt untergebracht sind.[2]

Geschichte

1921 verfügte die Österreichische Bundesregierung, dass das Burgenland, das vormalige Deutsch-Westungarn, dem Oberlandesgericht Wien zuzuordnen sei und in Ödenburg/Sopron ein Landesgericht und eine Staatsanwaltschaft eingerichtet werden solle. Mit der Volksabstimmung in Ödenburg am 14. Dezember 1921 und dem daraus resultierenden Verbleib Ödenburgs bei Ungarn wurden die landesweiten Zuständigkeiten im Burgenland den jeweiligen Gerichten in Wien zugewiesen.[3]

Erst 1957 beschloss die Österreichische Bundesregierung die Errichtung des Landesgerichtes in Eisenstadt. Bis zur Fertigstellung des Neubaus war das Landesgericht ab 1. Jänner 1959 in den jetzigen Prunksälen des Schlosses Esterházy untergebracht. Der Neubau entstand auf der Probstenwiese an der Wiener Straße. 1968 übersiedelten das Landesgericht und die Staatsanwaltschaft sowie das Bezirksgericht und nahmen ab 1. Jänner 1969 dort ihre Tätigkeit auf. 2010 bis 2016 erfolgte eine bauliche Erweiterung zum heutigen „Justizzentrum Eisenstadt“.[3]

Aufgaben

Als Landesgericht obliegt ihm in zweiter Instanz die Behandlung der Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Bezirksgerichte. Grundsätzlich ist es für Zivilsachen bei einem 15.000 € übersteigenden Streitwert in erster Instanz zuständig. Bestimmte Rechtssachen fallen jedoch unabhängig vom Streitwert in die Zuständigkeit der Bezirksgerichte. Für Strafsachen ist es in erster Instanz zuständig, wenn die Strafandrohung über einem Jahr liegt. Bestimmte Strafsachen fallen auch bei geringerer Strafdrohung in seine Zuständigkeit.

Örtlich zuständig ist das Landesgericht für die Gerichtsbezirke Eisenstadt, Güssing, Mattersburg, Neusiedl am See, Oberpullendorf und Oberwart.

Rechtsmittelinstanz für Entscheidungen des Landesgerichtes Eisenstadt ist das Oberlandesgericht Wien.

Einzelnachweise

  1. BGBl. Nr. 269/1958
  2. Landesgericht Eisenstadt. Gebäudewegweiser. Bundesministerium für Justiz, abgerufen am 6. November 2017 (österreichisches Deutsch).
  3. 1 2 BVZ - Redaktion Eisenstadt: "Eisenstadt einst und jetzt" - Teil 13: Das Gericht. 31. Oktober 2019, abgerufen am 10. März 2024.

License Information of Images on page#

Image DescriptionCreditArtistLicense NameFile
Erweiterungsbau des Justizzentrums in der burgenländischen Landeshauptstadt Eisenstadt. Das von 1962 bis 1968 errichtete Bestandsgebäude wurde ab 2010 von der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) nach Plänen des Wiener Architekturbüros „YF architekten“ (Gründung 2007 durch Markus Bösch, Bernd Scheffknecht) um rund 62 Mio. Euro um- und ausgebaut und im Herbst 2016 feierlich eröffnet: 1 . Dabei wurde unter anderem ein Zubau mit rd. 11.000 m² Quadratmeter errichtet: 2 . Dieser umfasst ein Gerichtsgebäude (Eröffnung im Jahr 2013) mit Tiefgarage für das Personal sowie eine Erweiterung des Justizanstalt. Eigenes Werk C.Stadler/Bwag
CC BY-SA 4.0
Datei:Eisenstadt - Justizzentrum (Zubau).JPG
Flagge Österreichs mit dem Rot in den österreichischen Staatsfarben, das offiziell beim österreichischen Bundesheer in der Charakteristik „Pantone 032 C“ angeordnet war ( seit Mai 2018 angeordnet in der Charakteristik „Pantone 186 C“ ). Dekorationen, Insignien und Hoheitszeichen in Verbindung mit / in conjunction with Grundsätzliche Bestimmungen über Verwendung des Hoheitszeichens sowie über die Fahnenordnung des Österreichischen Bundesheeres. Erlass vom 14. Mai 2018, GZ S93592/3-MFW/2018 . Bundesministerium für Landesverteidigung
Public domain
Datei:Flag of Austria.svg
Logo Justiz, Österreich DIE ÖSTERREICHISCHE JUSTIZ unknown
Public domain
Datei:Logo Justiz Österreich.png