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vom 11.02.2021, aktuelle Version,

Max Eibegger

Max Eibegger (* 26. April 1901 in Sachendorf; † 4. Mai 1969 in Knittelfeld) war ein österreichischer Politiker (SPÖ). Er war von 1945 bis 1966 Abgeordneter zum Österreichischen Nationalrat und 1959 Staatssekretär im Bundesministerium für Landesverteidigung.

Leben

Eibegger besuchte nach der Volksschule eine kaufmännische Fortbildungsschule und arbeitete zwischen 1915 und 1919 als Praktikant bzw. Beamter bei der Firma Austria Email in Knittelfeld. Danach war er von 1919 bis 1930 als Rechnungs- und Verwaltungsbeamter bei den Österreichischen Bundesbahnen tätig und übernahm danach zwischen 1930 und 1934 die Funktion des Amtsvorstands der Stadtgemeinde Knittelfeld. Infolge des Österreichischen Bürgerkriegs wurde Eibegger 1934 als Stadtamtsvorstand in den Ruhestand versetzt. Er arbeitete ab 1937 als geschäftsführender Prokurist der Obersteirischen Wohnstätten Genossenschaft.

Eibegger wurde aus politischen Gründen mehrfach verhaftet. Er war 1933 in Untersuchungshaft, saß 1934 in gerichtlicher Haft sowie im Anhaltelager Wöllersdorf ein und war von 1936 bis 1937 erneut in Untersuchungshaft. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten war er zudem 1938 und 1944 in Gestapohaft.

Eibegger engagierte sich ab 1919 als Mitglied in der Sozialdemokratischen Partei und war von 1928 bis 1932 Gemeinderat in Knittelfeld. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde er 1945 Mitglied der SPÖ und übernahm 1945 die Funktion des Vorsitzenden des Befreiungsausschusses in Knittelfeld. Des Weiteren wirkte er als Obmann der SPÖ-Bezirksorganisation Knittelfeld-Judenburg-Murau und war innerparteilich zudem Mitglied des Landesparteivorstandes der SPÖ Steiermark. Er vertrat die SPÖ vom 19. Dezember 1945 bis zum 30. März 1966 im Nationalrat und war zudem als Nachfolger von Karl Stephani ab dem 16. Juli 1959 bis zum 19. Oktober 1959 Staatssekretär im Bundesministerium für Landesverteidigung.

Auszeichnungen

Einzelnachweise

  1. Aufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952 (PDF; 6,9 MB)

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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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