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vom 27.05.2022, aktuelle Version,

Ministerratsdienst

Osterreich  Ministerratsdienst im Bundeskanzleramt
Dienststellep1
Staatliche Ebene Bund
Stellung Abteilung I/16 des Bundeskanzleramts
Hauptsitz Wien 1, Ballhausplatz
Leitung Martin Sonntag

Der Ministerratsdienst ist die Koordinationsstelle der Österreichischen Regierung für die Zusammenkünfte des Ministerrats, dem Gremium von Bundeskanzler, Vizekanzler, den Bundesministern und Staatssekretären, und Verbindungsdienst zwischen den Ministerien und mit dem Parlament. Die Stabsstelle ist der Ministerratsdienst im Bundeskanzleramt.

Funktion und Stellung

Der Ministerrat ist das oberste beschlussfassende Gremium der Regierung, wenn es um Angelegenheiten geht, die über die Weisungsfreiheit eines Ministers hinausgehen. Zur Koordination der Sitzungen und der Regierungszusammenarbeit ist am Bundeskanzleramt der Ministerratsdienst eingerichtet. Daneben verfügt auch jedes einzelne Ministerium über eine entsprechende Abteilung.

Allgemeine Aufgaben

Die Funktionen des Ministerratsdiensts umfassen:[1]

  • Vorbereitende Akte im Zusammenhang mit den Tagungen des Nationalrates und der Einberufung der Bundesversammlung
  • Erstellung von Antwortentwürfen für parlamentarische Anfragen an den Bundeskanzler und an die Bundesregierung einschließlich der Koordination der Beantwortung
  • Erstellung von Antwortentwürfen für Schreiben an die Bundesregierung (Resolutionen)
  • Agieren als Verbindungsstelle mit dem Parlament und den anderen Bundesministerien

Ministerratsdienst im Bundeskanzleramt

Der Ministerratsdienst im Bundeskanzleramt übernimmt die Funktion des „Amtes der Bundesregierung“, da der Gesamtregierung, anders als bei den anderen obersten Organen des Bundes, keine eigene Verwaltungsbehörde beigestellt ist.[2]

Besondere Aufgaben des Ministerratsdienstes am Bundeskanzleramt:[1]

  • Vorbereitung (Erstellung der Tagesordnung, Ministerratsmaterial), Protokollführung sowie Nachbereitung der wöchentlichen Ministerratssitzungen
  • Vorbereitende Akte im Zusammenhang mit der Neu- oder Umbildung der Bundesregierung sowie der Ministervertretungen, der Ernennung der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes (VerfGH), der Mitglieder der Bezügekontrollkommission (Kommission nach Art. 59b Abs. 1 B-VG)[3] und des Präsidenten, Vizepräsidenten, der Mitglieder des Direktoriums und der Generalräte der Österreichischen Nationalbank (OeNB), sowie der Ernennung bestimmter Organe der Finanzmarktaufsicht (FMA)
  • Personalangelegenheiten der Mitglieder der Bundesregierung einschließlich Angelegenheiten der Bezüge, Vollziehung des Bundesbezügegesetzes und des Bezügegesetzes hinsichtlich der Bundesminister und Staatssekretäre; sowie der außerordentlichen Versorgungsleistungen und Versorgungsgenüsse, die vom Bundespräsidenten zuerkannt werden
  • Angelegenheiten des Unvereinbarkeitsgesetzes, Verlautbarung der Mitteilung des Unvereinbarkeitsausschusses über Unternehmen, an die nach dem Unvereinbarkeitsgesetz keine Aufträge erteilt werden dürfen in der Wiener Zeitung
  • Erstellung von Ministerratsvorträgen, mit denen der Bundesregierung Rechnungshofberichte zur Kenntnis gebracht werden;
  • Vorbereitung der Akte für die Verleihung von Ehrenzeichen an Mitglieder der Bundesregierung (Staatssekretäre) und Landeshauptleute

In der Bundesregierung Faymann I wurde der Ministerratsdienst insofern aufgewertet, als mit Josef Ostermayer ein eigener Staatssekretär für die Regierungskoordination ernannt wurde, insbesondere in Zusammenhang mit der Transparenzdebatte zu Politikergehältern.

Ministerratsdienste der Bundesministerien

Ministerratsdienste der Ministerien (Stand Mai 2019):

Bei den anderen Ministerien ist der Ministerratsdienst im Allgemeinen im Kabinett des Ministers oder der allgemeinen Koordinationsstelle angesiedelt.

Medien

Einzelnachweise

  1. 1 2 Ministerratsdienst (Memento vom 6. Juli 2012 im Internet Archive), bka.gv.at → Fachinhalte;
    Abteilung I/4: Ministerratsdienst (Memento vom 4. März 2016 im Internet Archive), bka.gv.at;
    Ministerratsdienst → Sonstige Aufgaben (Memento vom 20. September 2012 im Internet Archive), bka.gv.at → Fachinhalte
  2. Ludwig-Josef Melicher; Bundeskanzleramt III/6, Verwaltungsakademie des Bundes (Hrsg.): Das Bundesministerium als Zentralstelle und der nachgeordnete (oder ausgegliederte) Bereich. Skriptum zum Seminar GA 12 der Verwaltungsakademie des Bundes, Wien 2009, Kapitel Oberste Organe der Vollziehung des Bundes. II. Bundesregierung, Abschnitt Ministerratsdienst, S. 10 (zum Seminar siehe Verwaltungsakademie des Bundes: Bildungsprogramm 2012 (Memento vom 5. September 2012 im Internet Archive), S. 33)
  3. gibt Stellungnahmen zu Meinungsverschiedenheiten zu den Bezügen in Politik, öffentlichen Dienst und Parlamentswesen ab; Geschäftsordnung für die Kommission gemäß Art. 59b B-VG, in der Fassung vom 25. März 2004 (pdf, parlament.gv.at; 21 kB)
  4. Organigramm. (Nicht mehr online verfügbar.) Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, archiviert vom Original am 4. Mai 2019; abgerufen am 4. Mai 2019.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.sozialministerium.at
  5. Organigramm. Bundesministerium für Inneres, abgerufen am 4. Mai 2019.
  6. Organigramm. (Nicht mehr online verfügbar.) Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, archiviert vom Original am 4. Mai 2019; abgerufen am 4. Mai 2019.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bmnt.gv.at
  7. Geschäftseinteilung des BMVIT (Memento des Originals vom 12. September 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.freiflieger-magazin.at (PDF; 200 kB)