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ORF-Stiftungsrat

Der Stiftungsrat des ORF ist ein Organ des Österreichischen Rundfunks (ORF) und dient vorrangig der Kontrolle und Leitung der Rundfunkgesellschaft.

Geschichte

ORF-Aufsichtsrat 1967 bis 1974

Das spätere ORF-Kuratorium ersetzte als Nachfolgeorgan den vormaligen Aufsichtsrat. Rechtliche Grundlage war das Rundfunkgesetz 1966. Der Aufsichtsrat bestand aus 22 Mitgliedern und umfasste neun Ländervertreter, insgesamt fünf Vertreter aus den Bereichen Kirchen und Religionsgesellschaften, Wissenschaft, Kunst, Bildung und Sport. Sechs Mitglieder waren Parteienvertreter aus dem damaligen SPÖ-ÖVP-Proporz, zwei Mitglieder entsandten die Betriebsräte.

ORF-Kuratorium 1974 bis 2001

Das frühere, auf der Gesetzesgrundlage Rundfunkgesetz 1974 beruhende Organ, war das ORF-Kuratorium. Am 24. September 1974 hat es mit der ersten Sitzung seine Funktion aufgenommen, nach 27 Jahren, mit dem Ende der Funktionsperiode am 31. Dezember 2001, wurde das Kuratorium vom Stiftungsrat abgelöst. Wie dieser bestand das Kuratorium aus 35 Mitgliedern, wovon sechs von der Bundesregierung, neun von den Ländern, fünf vom ORF-Zentralbetriebsrat und sechs Mitglieder von der damaligen Hörer- und Sehervertretung (bis Dezember 2001 das Vorläuferorgan des ORF-Publikumsrats) entsandt wurden.

ORF-Stiftungsrat seit 2002

Die Aufgaben des Stiftungsrates sind ähnlich einem Aufsichtsrat bei einer Aktiengesellschaft. Der Stiftungsrat wählt den Generaldirektor mit einfacher Mehrheit und kann diesen mit 2/3 Mehrheit wieder abwählen und trifft Personalentscheidungen. Weiters setzt er das Programmentgelt und die Höhe der Werbegebühren fest. Weiters obliegt ihm die Entscheidung ob Verträge mit dem ORF der Öffentlichkeit publik gemacht werden dürfen.

Der Stiftungsrat existiert auf der Grundlage des ORF-Gesetzes, das am 5. Juli 2001 vom österreichischen Nationalrat mit den Stimmen der Abgeordneten von ÖVP und FPÖ beschlossen wurde. Dabei kam es zur Schaffung der drei Organe Generaldirektor, Stiftungsrat und Publikumsrat.

Das wichtigste Organ ist der Stiftungsrat, der aus 35 Mitgliedern besteht. Neun Mitglieder werden von der Bundesregierung entsandt. Jedes Bundesland entsendet ein Mitglied. Sechs Mitglieder werden aus dem Publikumsrat gewählt. Fünf Mitglieder kommen vom ORF-Zentralbetriebsrat. Sechs Mitglieder werden von den Parteien im Nationalrat gemäß ihrer Stärke gestellt. Der Stiftungsrat hat eine Funktionsdauer von vier Jahren. Mitglieder können auch vorzeitig abberufen werden.