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Bundesbudget #

(Bundeshaushalt)


Haushaltsplan des Bundes, Gegenüberstellung der für ein Finanzjahr (Kalenderjahr) vorgesehenen Ausgaben und erwarteten Einnahmen des Bundes. Der Gesamthaushalt setzt sich aus einem allgemeinen Haushalt und einem Ausgleichshaushalt zusammen. Im Ausgleichshaushalt werden unter anderem die Einnahmen aus der Aufnahme und die Ausgaben für die Rückzahlung von Finanzschulden, die Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit den Währungstauschverträgen sowie die Gebarung der Kassenstärker veranschlagt und verrechnet. Das Bundesbudget ist somit die zahlenmäßige Abbildung der beabsichtigten finanzwirtschaftlichen Aktivitäten des Bundes. Das Bundesbudget wird jährlich vom Nationalrat durch das Bundesfinanzgesetz beschlossen und ist die bindende Grundlage für die Haushaltsführung des Bundes im Bereich der Hoheits- und der Privatwirtschaftsverwaltung. Von der Budgetpolitik, die eng mit der Steuerpolitik verknüpft ist, wird die Wirtschaft des Landes maßgeblich beeinflusst. Der überwiegende Teil der Ausgaben ist jedoch durch gesetzliche und vertragliche Verpflichtungen gebunden, lediglich der Rest steht für Schwerpunktsetzungen zur Verfügung. Für einige wichtige Bereiche (zum Beispiel Hochbau, Straßenbau, Schienenbau) bestehen eigene Gesellschaften, denen aufgrund gesetzlicher Anordnung die Finanzierung und Durchführung von Baumaßnahmen übertragen wurden.

Das Bundeshaushaltsgesetz 1986 enthält die gesetzlichen Grundlagen für die Erstellung und den Vollzug des Bundesbudgets. Dem Bundesministerium für Finanzen wurde eine besondere Koordinationskompetenz übertragen.

Ausgangspunkt für die Erstellung des Bundesbudgets sind die Budgetrichtlinien des Bundesministeriums für Finanzen (Finanzministerium), mit denen den einzelnen Bundesministerien bestimmte Eckdaten (jedenfalls: Ausgaben, Einnahmen und Saldo daraus) bekanntgegeben werden. Darauf aufbauend werden die zu veranschlagenden Beträge von den einzelnen Bundesministern für ihre Ressortbereiche zusammengestellt. Der Bundesminister für Finanzen erstellt daraus den Entwurf für das Bundesfinanzgesetz. Dieser wird von der Bundesregierung beschlossen und dem Nationalrat spätestens 10 Wochen vor Ablauf des Finanzjahres, das dem Kalenderjahr entspricht, als Regierungsvorlage übermittelt. Nach der Beratung im Budgetausschuss wird das Bundesbudget vom Plenum des Nationalrats beschlossen.

Bei der Erstellung und beim Vollzug des Bundesbudgets sind die Grundsätze der Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Einhaltung dieser Grundsätze wird hinsichtlich der Erstellung vom Nationalrat selbst bei der Beschlussfassung kontrolliert. Für die Kontrolle des Vollzugs des Bundesbudgets steht dem Nationalrat der Rechnungshof als Hilfsorgan zur Verfügung.

Literatur#

  • F. Rödler, Bundeshaushaltsrecht, 1992


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