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Bestattung#

Bestattung
Bestattung
Foto: https://pixabay.com

Bei einer Bestattung, auch Beerdigung genannt, wird der Leichnam oder die Asche eines Menschen in selteneren Fällen auch eines Tieres an einem bestimmten Ort in der Erde begraben beziehungsweise verstreut. Eine menschliche Bestattung wird meist mit religiösen Ritualen in Verbindung gebracht, doch ist dies nicht zwingend erforderlich.

Manche Religionen oder Länder haben lange Zeit die Art der Bestattung, also Erbestattung vs. Einäscherung des Leichnams, vorgeschrieben, oder tun dies heute noch. In Österreich sind inzwischen beide Arten der Bestattung möglich.

Die Regelung des Leichen- und Bestattungswesens obliegt in Österreich den Ländern. Daher gibt es in Österreich neun Landesgesetze! Grundregeln für Österreich sind: Als Bestattungsarten sehen alle Landesgesetze die Erdbestattung und die Feuerbestattung vor, wobei in manchen Landesgesetzen die Beisetzung einer Leiche in einer gemauerten Grabstelle (Gruft) der Erdbestattung gleichgestellt ist (Niederösterreich, Wien, Vorarlberg, Steiermark, Oberösterreich, Kärnten und Burgenland).

Grundsätzlich hat die Erdbestattung auf Friedhöfen zu erfolgen. Mit Ausnahme von Tirol sehen die einzelnen Landesgesetze jedoch Regelungen vor, die die Bestattung von Leichen auch außerhalb von Friedhöfen erlauben, wobei hierfür zunächst eine entsprechende Bewilligung der jeweils zuständigen Behörde einzuholen ist.

Auch die Beisetzung und Aufbewahrung der Urne oder Aschenkapsel im Falle einer Feuerbestattung ist grundsätzlich auf einem Friedhof, einer Naturbestattungsanlage (das sind Anlagen zur ausschließlichen Beisetzung von verrottbaren Urnen oder Aschenkapseln), Urnenhainen und Urnenhallen vorgesehen.

Mit einer entsprechenden Bewilligung erlauben jedoch alle Landesgesetze die Urnenbeisetzung außerhalb eines Friedhofs.

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