Geschlossene Zeit#
Geschlossene (Tempus clausum), gebundene oder verbotene Zeit nannte das katholische Kirchengesetz Zeiten, in denen keine feierlichen Hochzeiten und öffentlichen Vergnügungen stattfinden durften. Es waren dies der Advent und die vorösterliche Bußzeit. So hieß es etwa: "Kathrein stellt den Tanz ein", der Tag der hl. Katharina am 25. November bzw. Martini (11. November) galt als letztes großes Fest vor dem Advent, der bis 1917 als Fastenzeit zu halten war.
Im 1929 gedruckten, 1894 von den österreichischen Bischöfen approbierten "Großen Katechismus der katholischen Religion" hieß es über das damalige Kirchengebot: "Im fünften Kirchengebote wird verboten, in der geschlossenen Zeit, das ist vom ersten Adventsonntage bis einschließlich zum Feste der Erscheinung des Herrn und vom Aschermittwoch bis einschließlich zum ersten Sonntage nach Ostern, feierliche Hochzeit zu halten … weil sie gewöhnlich mit Lustbarkeiten verbunden sind, welche der Heiligkeit und dem Ernste dieser Zeit widersprechen." Eine Fußnote vermerkt, dass in fast allen Diözesen während dieser Zeit auch einfache Trauungen verboten waren.
Quellen:
Beitl: Wörterbuch der deutschen Volkskunde. Stuttgart 1974. S. 279
Großer Katechismus der katholischen Religion. Wien 1929. S. 125
Bild:
In der Geschlossenen Zeit waren Hochzeiten verboten. Aus: Kronprinzenwerk VII, Wien 1890
Siehe auch:
Geschlossene Zeit in: Verschwundene BräucheDas Buch der untergegangenen RitualeHelga Maria WolfBrandstätter VerlagWien2015